Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, seit Beginn der neuen Legislaturperiode – d. h. nach den Kommunalwahlen im Mai 2014 – würden die Niederschriften der Sitzungen des Ortsbei­rates Mittelbach/Hengstbach seitens der Verwaltung (Hauptamt) per E-Mail an alle Mit­glieder versandt.

 

Sodann informiert der Vorsitzende über Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 11.12.2014:

 

Parkendes Kraftfahrzeug in der Hengstbacher Straße (Bereich „Spielstraße“) sowie Anbringung eines zusätzlichen Schildes „Schritttempo“

 

Laut Auskunft von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegen­heiten) beinhalte das Verkehrszeichen Nr. 325 – Verkehrsberuhigter Bereich (umgangs­sprachlich „Spielstraße“ genannt) der StVO folgende Ge- und Verbotsregelungen:

 

1.    Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

2.    Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

3.    Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

4.    Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

5.    Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

 

Demnach sei ein weiteres Zusatzschild „Schritttempo“ – insbesondere im Hinblick auf den Abbau des „Schilderwaldes“ – nicht notwendig.

Bezüglich dem, in diesem Bereich seit längerem abgestellten Fahrzeug, werde der Polites­sendienst zur Kontrolle beauftragt.

 

Ausleuchtung Verbindungsweg zwischen Regenrückhaltebecken und Sandfang (An­bindung an Fußweg Breitensteinstraße) durch Aufstellung von 1 – 2 LED-Lampen

 

Laut Auskunft von Herrn Schuhmacher (Stadtwerke) sei die Aufstellung von zwei Lampen bereits beauftragt. Es könne davon ausgegangen werden, dass diese spätestens direkt nach den Osterferien aufgestellt würden.

 

Verschwenkung im Bereich der Straßenverbindung in Höhe Neubaugebiet „Auf Äckerchen“ zur Mertelstraße

 

Zwecks Verbesserung der Verkehrssicherheit würden – laut Auskunft von Herrn Mann­schatz (UBZ) – im Bereich der Verschwenkung zwei Pfosten aufgestellt, an denen soge­nannte „Leitplatten“ befestigt würden. Die entsprechende Auftragserteilung sei bereits am 20.03.2015 erfolgt. Herr Mannschatz gehe davon aus, dass die entsprechenden Arbeiten bis 28.03.2015 erledigt sein werden.


 

Zustand eines im Bereich „Rothheck“ verlaufenden Wanderweges (teilweise nicht mehr begehbar)

 

Laut Auskunft des Leiters des Kultur- und Verkehrsamtes, Herrn Huble, hätten nach einer Kontrolle des Wanderweges im Bereich „Rothheck“ durch einen Mitarbeiter des Kultur- und Verkehrsamtes kein gravierender Schaden am Schotterweg festgestellt werden können. Der Schotterweg sei gut begehbar. Lediglich das Teilstück durch den Wald sei extrem matschig, könne aber umgangen werden. Hier handele es sich um einen Waldwirtschafts­weg der als Wanderweg genutzt werde.

 

Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann darauf hin, dass derzeit Maler­arbeiten im Bereich des Jugendraumes durchgeführt würden, wobei die Auftragserteilung seitens der Verwaltung erfolgt wäre.

 

Sodann informiert Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann, dass eine im Bereich der Lindenhof­straße vorhandene Ruhebank entfernt und bislang nicht wieder aufgestellt worden wäre. Sie vermute, dass dies im Zusammenhang mit hier durchgeführten Grabenaushubarbeiten erfolgt sei.

Außerdem befinde sich eine in Höhe Lindenhof aufgestellte Ruhebank mittlerweile in einem sehr maroden Zustand.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, er werde sich bezüglich der nicht mehr vorhandenen Ruhebank erkundigen. Gegebenenfalls käme die Aufstellung einer neuen Ruhebank seitens UBZ in Betracht.

 

Ortsbeiratsmitglied Imhof weist darauf hin, dass bei ihm noch eine Ruhebank gelagert sei.

Ortsvorsteher Dettweiler spricht sich dafür aus, dass diese im Bereich Lindenhofstraße aufgestellt werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Bauer informiert, vom 20.06. bis 21.06.2015 würden im Bereich des TSG-Geländes die Jugendstadtmeisterschaften im Fußball stattfinden.

Sie hoffe auf viele Zuschauer, wobei sie auch die Mitglieder des Ortsbeirates hierzu ein­lädt.

Anlässlich dieser Veranstaltung bittet Ortsbeiratsmitglied Bauer Ortsvorsteher Dettweiler,- ihr ein Grußwort möglichst bis Anfang April zuzuleiten.

 

Ortsbeiratsmitglied Röller erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der seitens des Ortsbeirates angeregten Aufstellung von Urnenstelen in den Friedhofsbereichen.

 

Der Vorsitzende antwortet, lediglich der Friedhof Mittelbach werde mit einer Urnenstele ausgestattet, deren Aufstellung noch während des laufenden Jahres vorgesehen wäre.

Im Bereich des Friedhofes Hengstbach werde – nach einer entsprechenden Prüfung – hierauf verzichtet.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Röller darauf hin, dass sich mittlerweile die Holzfenster im vorderen Bereich des Dorfgemeinschaftshauses Mittelbach – sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss – in einem sehr schlechten Zustand befinden würden.

Da hier fast keine Farbe mehr vorhanden wäre, hätte dies längerfristig Holzschäden zur Folge. Deshalb sollten die Fenster möglichst zeitnah mit einem neuen Anstrich versehen werden.


 

Zwecks Behebung der geschilderten Mängel bittet der Vorsitzende, Herrn Neumann (Stadtbauamt – Abt. Hochbau/Bauordnung) diesbezüglich zu informieren.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf macht auf die noch ausstehenden Malerarbeiten im Bereich der rückseitigen Fassade des Dorfgemeinschaftshauses Hengstbach aufmerksam. Diese Arbeiten seien bereits seit ca. 10 Jahren vorgesehen – jedoch sei diesbezüglich bislang noch nichts geschehen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bittet die zuständigen Mitarbeiter der Abt. Hochbau/Bauordnung des Stadtbauamtes diese Sanierungsmaßnahme – nach der Haushaltsgenehmigung – zu rea­lisieren.

 

Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Sefrin darauf hin, dass sich sowohl die Altheimer Straße als auch die Hengstbacher Straße in keinem guten Zustand befinden würden.

Unter anderem wegen in den Fahrbahnbereichen vorhandener Risse müssten beide Straßen dringend fachgerecht saniert werden.

In diesem Zusammenhang wird auf einen Kanaldeckel in Höhe des Anwesens Altheimer Straße 46 hingewiesen, in dessen Bereich ein größerer Höhenunterschied zur Fahrbahn bestehe.

 

Der Vorsitzende bittet die hierfür zuständigen Mitarbeiter des UBZ um entsprechende Überprüfung sowie Sanierung der bestehenden Mängel.


 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 3 x