Sitzung: 22.04.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat fasst
ohne Aussprache e i n s t i m m i
g folgenden
Beschluss:
Dem folgenden von Landkreistag und Städtetag Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit der ADD erarbeiteten Beschluss wird zugestimmt:
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, mit dem Altlastenzweckverband einen Vertrag zur Verwaltung des Gesamthandeigentums an den in § 6 Abs. 2 AG TierNebG genannten Grundstücken zu schließen. Der Vertrag soll im Rahmen der beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union die laufende Unterhaltung der Anlagen in Rivenich sicherstellen, eine klare Abgrenzung zwischen den vom Verpächter zu leistenden Unterhaltungsaufwendungen und den von den Eigentümern zu leistenden Investitionen beinhalten, ferner Haftungsfragen sowie Bestimmungen nach Pachtende regeln.
Im Vertrag soll auch geregelt werden, dass absehbare notwendige Investitionen zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit im jährlichen Haushaltsplan des Altlastenzweckverbandes unter vorheriger Beteiligung der Gesamthandeigentümer eingestellt und durchgeführt werden sowie außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Größenordnung von 100.000,00 € p. A. ohne Zustimmung der Gesamthandeigentümer erfolgen können. In diesen Fällen ist die Information der Gesamthandeigentümer nachzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
39 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 30