Ortsvorsteherin Seibert begrüßt den Leiter der Abt. Stadtplanung beim Stadtbauamt zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Ehrmann berichtet, primär werde er in der heutigen Sitzung über den Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens informieren, um dem Ortsbeirat zu ermöglichen, den aktuellen Verfahrensstand und die noch ausstehenden Schritte besser einordnen zu können.

In diesem Zusammenhang teilt er ein Informationsblatt „Verfahrensschritte im Be­bauungsplanverfahren“ (vereinfachtes Schema) aus.

Sodann spricht er die geänderte Organisationsstruktur innerhalb des Stadtbauamtes an, welche insbesondere im Zusammenhang mit der Bearbeitung neu hinzu gekommener Themen (z.B. „Stadt am Wasser“, „Stadt-Umland-Konzept“ sowie „Soziale Stadt“) erforderlich gewesen wäre und erläutert diese.

 

Sodann informiert Herr Ehrmann bezüglich des Bebauungsplangebietes RI 17 „Neugarten­ahnung“.

Nach dem Aufstellungsbeschluss habe die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / Scoping samt der Trägerbeteiligung stattgefunden, wobei der Ortsbeirat ausführlich über die ent­sprechende Vorplanung unterrichtet worden wäre.

Infolge der seitens der „Bürgerinitiative Bayernstraße“ aufgegriffenen Thematik der zu­sätzlichen Verkehrsbelastung in o. g. Straße wäre eine verkehrstechnische Prüfung erfolgt, welche in den nächsten Verfahrensschritt (Abwägung) mit einfließen werde, worüber der Ortsbeirat – voraussichtlich noch vor Beginn der Sommerferien – informiert werde.

Verkehrstechnisch würden keine Probleme bestehen, worüber u. a. in der Folge dann auch die Bürgerinitiative unterrichtet werde.

In Abstimmung mit u. a. Struktur- und Genehmigungsdirektion in Kaiserslautern hätten im vergangenen Jahr das an das Baugebiet angrenzende Grundstück (ehemaliger Hohlweg) untersucht werden müssen, um eine umwelttechnische Einschätzung – wegen vermuteter Altablagerungen – zu bekommen.

Nach der „Abwägung“ werde die Vorplanung zur detaillierten Straßenplanung innerhalb des Baugebietes in Angriff genommen.

Parallel hierzu werde die Entwässerungsplanung entwickelt. Zu einem etwas späteren, geeigneten Zeitpunkt werde außerdem die Umlegungsstelle (Vermessungs- und Kataster­amt Westpfalz) mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens – parallel zum weiteren Bebauungsplanverfahren – beauftragt.

Die nach der ersten „Abwägung“ noch folgenden Verfahrensschritte wären die „Offenlage“ (samt Trägerbeteiligung sowie nochmaliger Beteiligung der Öffentlichkeit), die zweite „Abwägung“ sowie der Satzungsbeschluss.

Sobald die Erschließung durchgeführt sei, könnten dann die Bauvorhaben der Grundstücks­eigentümer in Angriff genommen und Bauanträge eingereicht werden. Hierzu wird die Verwaltung zu gegebener Zeit in der Presse informieren.


 

Während einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache – bei der Herr Ehrmann Detailfragen beantwortet – regt Ratsmitglied Burkei an, dass die Stadt Zweibrücken möglichst sämtliche Grundstücke innerhalb des Baugebietes RI 17 „Neugartenahnung“ erwerben sollte, da er befürchte, dass Privateigentümer ihre Grundstücke möglicherweise nicht an Bauwillige verkaufen werden.

 

Herr Ehrmann bemerkt, hierbei handele es sich um eine Thematik, bei der politische Aspekte maßgeblich seien.

Außerdem könne er aus Erfahrung sagen, dass Privateigentümer ihre Grundstücke der Stadt Zweibrücken zum Erwerb angeboten haben. Dies sei beispielsweise im Bereich des Neubaugebietes „Auf Äckerchen“ (Mittelbach/Hengstbach) der Fall gewesen.

 

Um schnellstmöglich baureife Grundstücke zu schaffen, spricht sich Ortsbeiratsmitglied Bastian ggf. für eine Beauftragung eines externen Erschließungsträgers aus.

 

Herr Ehrmann antwortet, diese Alternative wäre in der Vergangenheit für diverse Bauge­biete bereits geprüft worden. Sie wurde seinerzeit u. a. im Hinblick auf erhöhte Kosten für Grundstückseigentümer nicht weiter verfolgt.

Außerdem würden externe Erschließungsträger im Regelfall keine kleinflächigen Bauge­biete entwickeln.

 

Ratsmitglied Vogelgesang weist auf die Bedeutung des Baugebietes RI 17 „Neugarten­ahnung“ für den Stadtteil Rimschweiler hin (u. a. Erhalt der bestehenden Infrastruktur – insbesondere hinsichtlich Grundschule und Kindertagesstätte). Sie hoffe, dass die Er­schließung dieses Gebietes bis zum Jahr 2017 fertiggestellt werden könne.

 

Sodann dankt Ortsvorsteherin Seibert Herrn Ehrmann für seine Informationen und erklärt, dass das Baugebiet RI 17 „Neugartenahnung“ auch in der nächsten Sitzung des Ortsbeira­tes thematisiert werde, welche vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 7.7.2015 stattfinden werde.

Hierzu beabsichtige sie Frau Kirsch-Hanisch (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) einzu­laden.


 

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