Ortsvorsteher Hüther berichtet, nachdem das System der Erhebung wiederkehrender Beiträge ab dem Jahr 2016 eingeführt worden sei, habe der Stadtrat ein Ausbauprogramm im Abrechnungszeitraum 2016 bis 2020 zu beschließen.

In diesem Zusammenhang wären seitens des Ortsbeirates ggf. Vorschläge bezüglich des Straßenausbaues während o. g. Zeitraum im Bereich der Abrechnungseinheit Oberauer­bach zu äußern.

Zu diesem Zweck habe er seitens UBZ einen Plan erhalten, aus dem die jeweilige Nut­zungsdauer der betreffenden Straßen in Oberauerbach ersichtlich ist.

Der Plan wurde seitens des Vorsitzenden vor Sitzungsbeginn im Sitzungsraum ausgehängt.

Ortsvorsteher Hüther bemerkt, auch wenn die Nutzungsdauer einer Straße bereits abge­laufen sei, wären daraus nicht unbedingt Rückschlüsse über deren tatsächlichen Zustand bzw. über die grundlegende Erneuerungsbedürftigkeit möglich.

 

Sodann erklärt der Vorsitzende, seiner Einschätzung nach bestehe bei keiner Straße innerhalb der Abrechnungseinheit Oberauerbach dringender Ausbaubedarf, weshalb sich die Aufstellung eines Ausbauprogramms für den Abrechnungszeitraum 2016 bis 2020 erübrige.

Seitens UBZ wäre in den nächsten Jahren allenfalls bei einigen Straßen die Erneuerung der Deckschicht vorgeschehen, was jedoch im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolge – d. h. nicht beitragsrelevant sei.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei Ortsbeiratsmitglied E. Durez auf den schlechten Zustand der Contwiger Straße (außerhalb der bebauten Ortslage) aufmerk­sam macht.

 

Der Vorsitzende erklärt, seines Erachtens befinde sich das schadhafte Teilstück der Straße nicht mehr im Bereich der Abrechnungseinheit Oberauerbach – d. h. ein Ausbau über die wiederkehrenden Beiträge sei somit hier nicht möglich.

Da es sich um eine klassifizierte Straße handele, sei außerdem davon auszugehen, dass das Land Rheinland-Pfalz (LBM) für den Ausbau der Fahrbahn zuständig sei.

 

Nachdem seitens der Ortsbeiratsmitglieder keine Straßen benannt werden, für welche in­nerhalb des Abrechnungszeitraumes 2016 bis 2020 Ausbaubedarf gesehen wird, stellt der Vorsitzende fest, somit würde in diesem Zeitraum für die Oberauerbacher Grundstücks­eigentümer voraussichtlich keine finanzielle Belastung infolge der Erhebung wiederkeh­render Beiträge entstehen, da davon auszugehen wäre, dass seitens des Stadtrates der Empfehlung des Ortsbeirates Oberauerbach (Verzicht auf den Straßenausbau im Zeitraum 2016 bis 2020) gefolgt werde.


 

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Amt 60/66 – 1 x

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