Ortsvorsteher Hüther berichtet, dieses Projekt sei zuletzt in der Haushaltsbesprechung der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern am 11.09.2014 thematisiert worden.

Damals wäre seitens der GeWoBau GmbH eine abschließende Stellungnahme bezüglich dessen Realisierbarkeit bis Jahresende 2014 zugesagt worden.

 

Sodann informiert der Vorsitzende über den Inhalt eines diesbezüglichen Schreibens vom 22.12.2014, wobei er darauf hinweist, dass er im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sit­zung über weitere Aussagen der GeWoBau GmbH in oben genanntem Schreiben berichten werde, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien.

Zunächst verliest er dieses auszugsweise.

Nachdem die Kosten für das mögliche Neubaugebiet überprüft worden seien, würden in den nächsten Jahren dort keine Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Selbst auf der Basis eines Verkaufspreises von 100,00 €/m², der in Oberauerbach derzeit kaum zu erzie­len sein dürfte, würden sich für die GeWoBau GmbH keine Möglichkeiten zur Erzielung von Gewinnen ergeben, da die Erschließungskosten zu hoch seien. Darüber hinaus wären bei Kostensteigerungen sogar mit Verlusten zu rechnen.

Da die GeWoBau GmbH einen zukünftigen Bedarf in Oberauerbach nicht ausschließen wolle, sei das Unternehmen bereit, die in Frage kommenden Grundstücke zu erwerben und als Vorratsland in dessen Eigentum zu behalten.

Im Übrigen werde der Grundstückserwerb nur erfolgen, wenn es zu Vertragsabschlüssen mit allen drei Eigentümern komme.

Bei Gesamtinvestitionen von deutlich über einer halben Million Euro für Erwerb und Er­schließung sehe die GeWoBau GmbH derzeit keine Grundlage für eine Erschließung in den nächsten Jahren.

In einem weiteren Schreiben vom 20.04.2015 habe die GeWoBau GmbH darauf hingewiesen, dass nunmehr der Aufsichtsrat des Unternehmens darüber unterrichtet worden wäre, dass das Projekt nicht weiter verfolgt werde und auch nicht abzusehen wäre, ob dieses in einigen Jahren wieder aufgenommen werde. Gegenwärtig bestehe bei der GeWoBau GmbH kein Interesse mehr die Maßnahme umzusetzen, da sie nicht rentabel wäre.

 

Ortsvorsteher Hüther stellt fest, das Baugebiet OA 19 („Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“) – zu dessen Realisierung seitens des Stadtrates im Oktober 2009 ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst worden wäre – werde nach derzeitigem Sach­stand zumindest unter Trägerschaft der GeWoBau GmbH bzw. der Stadtverwaltung nicht erschlossen.

 

Ortsvorsteher Hüther berichtet weiter, im Zusammenhang mit nur wenigen noch vorhan­denen Bauplätzen in Oberauerbach einerseits und entsprechendem Bedarf seitens Neu­bürgern sowie jungen Familien andererseits habe er Überlegungen bezüglich Alternativen zu o. g. Baugebiet angestellt.

Dabei sei ihm eine relativ alte Bebauungsplanung bezüglich des Bereiches „Südlich der Battweilerstraße“ aufgefallen. Der entsprechende Satzungsbeschluss wäre seitens des Stadt­rates am 4.8.1981 gefasst worden, wobei die Satzung am 08.08.1981 in Kraft getreten wäre.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er diesen Plan im Sitzungssaal aufgehängt habe, welcher das Gelände südlich der Battweilerstraße (ab der Straße „Am Schützenhaus“) be­treffe.


Zwar sei im hinteren Bereich bereits eine Bebauung erfolgt – seiner Auffassung nach würde jedoch der vordere Bereich für eine Bebauung noch zur Verfügung stehen.

Hier wäre die Schaffung von ca. 8 bis 10 Bauplätzen möglich.

 

Nach einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache schlägt Ortsvorsteher Hüther vor, die Verwaltung solle eine entsprechende Planung für das Gebiet „Südlich der Batt­weilerstraße“ erarbeiten, um diese sodann im Rahmen von Sitzungen sowohl des Orts­beirates als auch des Bau- und Umweltausschusses vorzustellen.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sind hiermit einverstanden. Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Lang nochmals das Baugebiet OA 19 („Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“) an, wobei er auf die Möglichkeit der Schaffung von Bau­plätzen durch Beauftragung eines externen Erschließungsträgers aufmerksam macht.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, in der Vergangenheit habe sich der Ortsbeirat bereits gegen diese Alternative ausgesprochen.


 

Verteiler:

GeWoBau – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 84 – 1 x