B e s c h l u s s e m p f e h l u n g:

                         

Die Fällung des Baumes wird abgelehnt.

 

An der Abstimmung nahmen 13 Ortsbeiratsmitglieder teil.


Ortsvorsteher Hüther berichtet, es handele sich dabei um einen größeren, optisch dreige­teilten Baum, welcher allerdings – nach Aussage von sachverständigen Mitarbeitern des UBZ – standfest wäre, weshalb diese einer Fällung ablehnend gegenüberstehen würden.

Trotzdem habe eine in unmittelbarer Nähe wohnhafte Einwohnerin Sicherheitsbedenken dahingehend, dass der Baum bei entsprechend stürmischer Witterung umstürzen und ggf. ihr Anwesen beschädigen könnte.

Er frage sich, ob es sinnvoll ist, eine alleinstehende, relativ hohe Birke hier stehen zu lassen bzw. ob es nach der Fällung des Baumes Möglichkeiten zu einer Umgestaltung des betreffenden Geländes gäbe.

Sodann erkundigt sich der Vorsitzende bezüglich Auffassung der Ortsbeiratsmitglieder in dieser Angelegenheit.

 

Ortsbeiratsmitglied Kiefer erklärt, es handele sich hierbei um eine völlig andere Thematik als bei der unter Tagesordnungspunkt I/6 besprochenen Fällung der Bäume neben dem Friedhof, da die Birke am Wendeplatz Georg-Büchner-Straße standfest wäre.

Auch optische Gründe (Verschönerung des Ortsbildes in o. g. Bereich) würden eindeutig für den Erhalt des Baumes sprechen.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Durez regt an, den Baum ggf. etwas zu kürzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Adelfang ist der Auffassung, wenn der Baum gesund sei, sollte er erhalten bleiben.

 

Ortsbeiratsmitglied Rothhaar stimmt Ortsbeiratsmitglied Adelfang zu.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan spricht die rechtliche Situation hinsichtlich einer Schadens­verursachung durch den Baum an.

Er frage sich, ob die Stadt Zweibrücken in diesem Fall schadensersatzpflichtig sei.

 

Der Vorsitzende bejaht dies.

 

Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   die folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 84 – 1 x