Sitzung: 18.05.2015 Ortsbeirat Oberauerbach
B e s c h l u s s e m p f e h l u n g:
Die Fällung des
Baumes wird abgelehnt.
An der Abstimmung nahmen 13 Ortsbeiratsmitglieder teil.
Ortsvorsteher
Hüther berichtet, es handele sich dabei um einen größeren, optisch dreigeteilten
Baum, welcher allerdings – nach Aussage von sachverständigen Mitarbeitern des
UBZ – standfest wäre, weshalb diese einer Fällung ablehnend gegenüberstehen
würden.
Trotzdem habe eine
in unmittelbarer Nähe wohnhafte Einwohnerin Sicherheitsbedenken dahingehend,
dass der Baum bei entsprechend stürmischer Witterung umstürzen und ggf. ihr
Anwesen beschädigen könnte.
Er frage sich, ob
es sinnvoll ist, eine alleinstehende, relativ hohe Birke hier stehen zu lassen
bzw. ob es nach der Fällung des Baumes Möglichkeiten zu einer Umgestaltung des
betreffenden Geländes gäbe.
Sodann erkundigt
sich der Vorsitzende bezüglich Auffassung der Ortsbeiratsmitglieder in dieser
Angelegenheit.
Ortsbeiratsmitglied
Kiefer erklärt, es handele sich hierbei um eine völlig andere Thematik als bei
der unter Tagesordnungspunkt I/6 besprochenen Fällung der Bäume neben dem
Friedhof, da die Birke am Wendeplatz Georg-Büchner-Straße standfest wäre.
Auch optische
Gründe (Verschönerung des Ortsbildes in o. g. Bereich) würden eindeutig für den
Erhalt des Baumes sprechen.
Ortsbeiratsmitglied
H. Durez regt an, den Baum ggf. etwas zu kürzen.
Ortsbeiratsmitglied
Adelfang ist der Auffassung, wenn der Baum gesund sei, sollte er erhalten
bleiben.
Ortsbeiratsmitglied
Rothhaar stimmt Ortsbeiratsmitglied Adelfang zu.
Ortsbeiratsmitglied
Stephan spricht die rechtliche Situation hinsichtlich einer Schadensverursachung
durch den Baum an.
Er frage sich, ob
die Stadt Zweibrücken in diesem Fall schadensersatzpflichtig sei.
Der Vorsitzende
bejaht dies.
Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat e i n s t i m m i g die folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 20 – 1 x
Amt 84 – 1 x