Sitzung: 18.05.2015 Ortsbeirat Oberauerbach
Ortsvorsteher
Hüther berichtet zunächst über die Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen
der Ortsbeiratsmitglieder aus der letzten Sitzung am 24.11.2014.
Ausstattung des Friedhofes Oberauerbach mit Urnenstelen
Der Vorsitzende
verliest ein diesbezügliches Schreiben des UBZ vom 27.03.2015, worin mitgeteilt
wird, dass auf dem Friedhof Oberauerbach im vergangenen Jahr insgesamt elf
Beisetzungen stattgefunden haben. Bei acht dieser Beisetzungen handelte es sich
um Urnenbeisetzungen, hiervon wiederum fanden fünf Beisetzungen in vorhandenen
Gräbern statt. Es wurden im vergangenen Jahr drei neue Urnenwahlgräber vergeben
(im Jahr 2013 insgesamt 16 Beisetzungen, davon 11 Urnen, 10 in vorhandene
Gräber, ein Grab neu).
Aufgrund dieser
Beisetzungszahlen, aber auch unter Berücksichtigung der steigenden Zahl der
Urnenbeisetzungen dürften die derzeit noch vorhandenen 20 Urnengräber in dem
bisher dafür vorgesehenen Bereich noch einige Jahre reichen.
Erweiterungsmöglichkeiten
zur Neuanlage eines Urnengrabfeldes sind auf dem Friedhof Oberauerbach durchaus
noch vorhanden, zumal mit der Zunahme der Urnengräber auch eine verstärkte
Freigabe von Erdbestattungsgräbern verbunden ist und dadurch Flächen zur
Neuordnung frei werden.
Die
Friedhofsverwaltung ist sich bewusst, dass die Urnenbeisetzung in der
Urnenstele oder Urnenwand derzeit eine stark nachgefragte Beisetzungsform ist.
Aus diesem Grund bestehe die Absicht, für das Wirtschaftsjahr 2016
entsprechende Finanzmittel zur Errichtung einer den Bestattungszahlen
entsprechenden Urnenstehlenanlage oder Urnenwand auf dem Friedhof Oberauerbach
im Wirtschaftsplan des UBZ einzustellen.
Der Vorsitzende
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, der Ortsbeirat sollte rechtzeitig vor
Durchführung dieser Maßnahme entsprechend informiert werden, wobei eine
Absprache hinsichtlich Art der Ausführung sowie Aufstellungsort der
Urnenstele/Urnenwand vorzunehmen wäre.
Hundetoiletten in Oberauerbach
Ortsvorsteher
Hüther verliest eine diesbezügliche Stellungnahme von Herrn Conrad (Stadtbauamt).
Die Stadt
Zweibrücken hat im Mai 2009 im Rahmen ihrer Stadtmarketing-Aktivitäten zwei
Hundetoiletten in der Fußgängerzone aufstellen lassen. Die Anschaffungskosten
betrugen 810,99 €; für die Aufstellung durch UBZ wurden 175,00 € berechnet.
Dazu kommen die laufenden Kosten für die Ersatztüten, das Nachbefüllen der
Tütenspender und das Entleeren der Sammelbehälter.
Ziel und Zweck der
Aktion war es, den Innenstadtbereich für den Fußgängerverkehr möglichst von
„Tretminen“ freizuhalten und im Zuge der allgemeinen Stadtreinigung für mehr
Sauberkeit im öffentlichen Verkehrsraum zu sorgen. Ein Anliegen, das
insbesondere den Besuchern, den Geschäftsinhabern, der Außengastronomie u. v.
a. zugute kommen soll.
Im Dezember 2013
sind drei weitere Hundetoiletten dazu gekommen. Sie wurden in der Wittelsbacher
Allee aufgestellt, um den beliebten innerstädtischen Spazierweg – ein bevorzugtes
Revier für Gassigeher – möglichst sauber zu halten. Die Anschaffungskosten betrugen
981,94 €; zzgl. Montagekosten i. H. v. 238,86 €.
Der Vorsitzende
stellt fest, Grundtenor sei somit, dass Hundetoiletten lediglich im Bereich des
Stadtkerns aufgestellt würden.
Die Verwaltung
habe dies damit begründet, dass die Situation in einer Fußgängerzone mit
überwiegend Kunden– und Besucherverkehr – sowie die Funktion der Wittelsbacher
Allee als Grünachse – mit den örtlichen Gegebenheiten im Stadtteil
Oberauerbach, wo sich hauptsächlich Anlieger begegnen, nicht vergleichbar
seien.
Die dörflichen
Strukturen machen es möglich, dass es genügend kurze Wege gibt, die von der
Ortsmitte in den Außenbereich führen, wo umliegende Wiesen und Wälder für Hunde
genügend Auslauf bieten, ohne dass der Hundebesitzer oder Hundeführer gezwungen
ist, den Hundekot zu beseitigen bzw. zu entsorgen. Insofern hält die Verwaltung
Hundetoiletten in Oberauerbach und auch in den übrigen Stadtteilen für fehl am
Platze.
Hundetoiletten
innerhalb von geschlossenen Wohngebieten sind wegen der Standortfrage
umstritten. Denn keiner möchte – alleine schon wegen der Geruchsbelästigungen;
gerade im Sommer – ein Hunde-WC vor seiner Haustür haben.
Aus Sicht der
Verwaltung besteht kein dringender Handlungsbedarf, im Neubaugebiet
Hundetoiletten aufzustellen. Die Stadt kann sich – nicht zuletzt auch aus
Kostengründen – nur auf den innerstädtischen Kernbereich konzentrieren und dort
Maßnahmen veranlassen und unterstützen, die der Verbesserung der
Aufenthaltsqualität zu Gute kommen.
Ortsvorsteher
Hüther appelliert an alle Hundehalter, den innerhalb der bebauten Ortslage
anfallenden Hundekot mittels Tüten zu entsorgen.
Ortsbeiratsmitglied
Schmidt erklärt, eventuell könnten Hundetoiletten über die Mittel des
Vorortbudgets finanziert werden.
Mit Hinweis auf
die von jedem Hundehalter zu zahlende Hundesteuer kritisiert Ortsbeiratsmitglied
Stephan die in der ablehnenden Stellungnahme der Verwaltung genannten
„Kostengründe“.
Ortsbeiratsmitglied
H. Durez erachte die Aufstellung entsprechender Verbotsschilder in den
neuralgischen Bereichen als zweckmäßig.
Ortsvorsteher
Hüther bezweifelt, dass durch Aufstellung von Schildern eine Verbesserung der
Situation erreicht werden kann. Oftmals würden diese seitens der Hundehalter
ignoriert.
„Indisches Springkraut“ im Bereich der Grundstücke
entlang der Straße „Am Hirtenbrunnen“ bzw. „Im Liebestal“.
Ortsvorsteher
Hüther erklärt, zusammen mit Vertretern der Verwaltung (Herr Christmann,
Kämmerei sowie Herr Reischmann, UBZ) habe er und Ortsbeiratsmitglied Adelfang
am 18.03.2015 in diesem Zusammenhang an einer Ortsbegehung teilgenommen.
Außerdem habe der
UBZ mit Schreiben vom 26.03.2015 zu dieser Thematik ausführlich Stellung
genommen.
Grundtenor sei,
dass das sogenannte „Indische Springkraut“ zwar grundsätzlich durch sein hohes
Reproduktionspotenzial, die starke Vermehrung, eine Gefahr für heimische
Pflanzen – aufgrund von Verdrängung – darstelle. Ob aber insgesamt eine
negative ökosystemare Auswirkung vorliege, sei bislang noch nicht geklärt.
Eine Reduzierung
der Bestände wäre mittels Durchführung von Mäharbeiten bzw. Beweidung oder Beschattung
möglich.
Der Vorsitzende
erklärt, er werde die Gesamtsituation in o. g. Bereich auch weiterhin „im Auge
behalten“. Gegen die Durchführung eventueller Mäharbeiten seitens
Oberauerbacher Einwohnern in den Bereichen der städtischen Grundstücke (insbesondere
Bachaue) würden keine Bedenken bestehen.
Im Anschluss daran
berichtet Ortsvorsteher Hüther, der Hangbereich gegenüber Friedhof sei stark
mit Knöderich bewachsen, welcher entfernt werden sollte. Die entsprechenden
Arbeiten wären seitens UBZ vorgesehen, weshalb er sich heute mit Herrn
Reischmann (UBZ) diesbezüglich in Verbindung gesetzt habe.
Sodann spricht der
Vorsitzende die beabsichtigte Wiederherstellung des Dollen-Henrich-Weges an.
Mit Schreiben vom
8.5.2015 habe er dem Leiter des Kultur- und Verkehrsamtes, Herrn Huble, die –
seiner Auffassung nach – hierfür erforderliche Vorgehensweise mitgeteilt.
So müsse eine
detaillierte Karte bezüglich der exakten Wegeführung seitens des Kultur-und
Verkehrsamtes – in Abstimmung mit der Forstverwaltung – erstellt werden.
Als nächster
Schritt sei die Wegemarkierung durch das Kultur- und Verkehrsamt zu beantragen.
Die
Ausführungsarbeiten zur Wiederherstellung des Weges samt Markierungen könnten
durch Wanderwegpaten samt Helfern aus Oberauerbach erfolgen, wobei dies unter
Anleitung bzw. in Absprache sowohl mit der Stadt– als auch mit der
Forstverwaltung erfolgen müsse.
Laut Aussage von
Herrn Huble seien im Vorfeld zunächst haftungs- sowie versicherungsrechtliche
Fragen abzuklären.
Am 12.05.2015 habe
er – zusammen mit Frau Budell-Hoffmann – eine Begehung des Dollen-Henrich-Weges
vorgenommen, wobei ein GPS-Gerät, zwecks exakter Wegekartierung, zum Einsatz
gekommen wäre. Nach Vorliegen der endgültigen Kartierung werde ihm diese
seitens Frau Budell-Hoffmann zugeleitet.
Ortsbeiratsmitglied
H. Durez weist darauf hin, dass im Bereich der 30 km/h-Zone die roten
Straßenmarkierungen kaum noch sichtbar seien.
Der Vorsitzende
antwortet, seines Wissens würde die mit weißer Farbe markierte Zahl „30“ auf
der Fahrbahn verbleiben, jedoch würden o. g. Markierungen (rote Streifen) nicht
mehr erneuert, was die Verwaltung mit der Verkehrssicherheit für Zweiradfahrer
– insbesondere bei Nässe – begründet habe.
Ortsbeiratsmitglied
Adelfang erklärt, ein Oberauerbacher Einwohner habe sich ihm gegenüber darüber
beschwert, dass in Oberauerbach an den Wochenenden kein Ruftaxi verkehren
würde.
Auch seien die
Haltestellen des Ruftaxis nicht vollständig mit entsprechenden Schildern (samt
Abfahrtszeiten) ausgestattet. Ein solches Schild fehle im Bereich der
Haltestelle „Milchhaus“ (Battweilerstraße).
Ortsvorsteher
Hüther wird sich diesbezüglich mit Herrn Conrad (Stadtbauamt) in Verbindung
setzen.
Ortsbeiratsmitglied
Stephan spricht die mögliche Aufstellung von Windkraftanlagen (Windrädern) im
Bereich der Gemarkung Großbundenbach (nahe Gemarkung Oberauerbach) an, was bei
einer kürzlich erfolgten Abstimmung in Großbundenbach befürwortet worden sei.
In diesem
Zusammenhang stelle sich die Frage, wo diese Anlagen ggf. aufgestellt würden
und wie groß der Abstand zu Oberauerbach wäre. Damit zusammenhängend könnte
Oberauerbach unter Umständen von Lärmimmissionen betroffen sein.
Zu dieser Thematik
bitte er um Informationen.
Der Vorsitzende
wird sich bei der Verwaltung (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) diesbezüglich
erkundigen.
Ortsbeiratsmitglied
Schmidt erklärt, seines Wissens wäre in Rheinland-Pfalz ein Mindestabstand
solcher Anlagen zur Wohnbebauung von 1.000 m vorgeschrieben, wobei trotzdem –
je nach Windrichtung – u. U. Geräusche bis in den Ort wahrnehmbar sein könnten.
Ortsbeiratsmitglied
Wagner erkundigt sich, ob hinsichtlich der beabsichtigten Erneuerung der
Straßenbrücke im Bereich der Battweilerstraße bereits eine Terminierung des
voraussichtlichen Baubeginns möglich wäre.
Ortsvorsteher
Hüther antwortet, derzeit seien hierüber noch keine Aussagen möglich, da der
Verwaltung (UBZ) der erforderliche Bewilligungsbescheid der Maßnahme noch nicht
vorliege.
Sodann spricht
Ortsbeiratsmitglied Lanzrath die im Bereich zwischen dem Gelände der Familie
Puder und dem alten Sportplatz/Spielplatz, auf städtischem Gelände befindlichen
fünf Bäume (Pappeln) an, von denen offensichtlich eine erhebliche Gefährdung u.
a. für Passanten infolge herabfallender Äste ausgehe.
So würden
beispielsweise die Erzieher des örtlichen Kindergartens mit den Kindern o.g.
Bereich begehen, um zu dem Spielplatz zu gelangen.
Er wisse, dass
bereits u. a. beindicke Äste auf das Gelände der Familie Puder gefallen wären.
Zwar seien die
Pappeln von sachverständigen Mitarbeitern des UBZ als standfest beurteilt
worden – jedoch frage er sich, ob die Stadt Zweibrücken hier auch für
Personenschäden durch herabfallende Äste (Totholz etc.) haftbar sei.
Aus o. g. Gründen
beantrage er, die Bäume – welche mittlerweile eine erhebliche Höhe erreicht
hätten – zu entfernen, d. h. zu fällen.
Der Vorsitzende
erklärt, eine diesbezügliche Beschlussempfehlung im Rahmen der heutigen
Sitzung des Ortsbeirates sei nicht möglich. Ggf. werde er diese Thematik in die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ortsbeirates aufnehmen.
Im Vorfeld werde
er die Verwaltung (UBZ) um eine schriftliche Stellungnahme zu der geschilderten
Problematik bitten.
Im Anschluss daran
regt Ortsbeiratsmitglied H. Durez erneute Geschwindigkeitsmessungen innerhalb
der bebauten Ortslage Oberauerbach an. Sie habe festgestellt, dass sowohl im
Bereich der Contwiger Straße (ortseinwärts) als auch innerorts mit teilweise
erheblich überhöhter Geschwindigkeit gefahren werde.
Ggf. sollte dieses
Fehlverhalten sanktioniert werden.
Ortsvorsteher
Hüther erklärt, für Geschwindigkeitsmessungen zwecks Sanktionen für zu
schnelles Fahren sei die Polizeiinspektion zuständig. Deshalb könnten solche
Geschwindigkeitsmessungen lediglich seitens der Verwaltung (Ordnungsamt –
Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) bei der Polizeiinspektion angeregt
werden.
Die in der
Vergangenheit bereits erfolgten Geschwindigkeitsmessungen mittels Messtafeln
seien seitens der Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) durchgeführt worden – jedoch seien damit keinerlei Sanktionen verbunden gewesen.
Er bitte die
Verwaltung, die Polizeiinspektion über o. g. Problematik zu informieren und
entsprechende Kontrollen anzuregen.
Sodann spricht der
Vorsitzende die seinerseits vorgesehene Terminplanung 2015 zwecks
Terminabstimmung im Hinblick auf die Durchführung von Sitzungen des
Ortsbeirates an.
Er schlage vor,
dass die nächste Sitzung des Ortsbeirates auf Montag, den 13.07.2015 und die
darauffolgende Sitzung auf Montag, dem 12.10.2015 terminiert werde.
Nachdem seitens
des Ortsbeirates im vergangenen Jahr Anregungen zum Doppelhaushalt der Stadt
Zweibrücken (Haushaltsjahre 2015/2016) erfolgt seien, erachte er im laufenden
Jahr eine gleichartige Anhörung zum Haushalt als nicht erforderlich.
Die
Ortsbeiratsmitglieder sind mit der seitens des Vorsitzenden vorgeschlagenen
Terminplanung einverstanden.
Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.
Verteiler:
Amt 20 – 1 x
Amt 32 – 1 x
Amt 41 – 1 x
Amt 60.1 – 1 x
Amt 60/61 – 1 x
Amt 84 – 3 x