Ortsvorsteher Hüther berichtet zunächst über die Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder aus der letzten Sitzung am 24.11.2014.

 

Ausstattung des Friedhofes Oberauerbach mit Urnenstelen

 

Der Vorsitzende verliest ein diesbezügliches Schreiben des UBZ vom 27.03.2015, worin mitgeteilt wird, dass auf dem Friedhof Oberauerbach im vergangenen Jahr insgesamt elf Beisetzungen stattgefunden haben. Bei acht dieser Beisetzungen handelte es sich um Urnenbeisetzungen, hiervon wiederum fanden fünf Beisetzungen in vorhandenen Gräbern statt. Es wurden im vergangenen Jahr drei neue Urnenwahlgräber vergeben (im Jahr 2013 insgesamt 16 Beisetzungen, davon 11 Urnen, 10 in vorhandene Gräber, ein Grab neu).

Aufgrund dieser Beisetzungszahlen, aber auch unter Berücksichtigung der steigenden Zahl der Urnenbeisetzungen dürften die derzeit noch vorhandenen 20 Urnengräber in dem bisher dafür vorgesehenen Bereich noch einige Jahre reichen.

Erweiterungsmöglichkeiten zur Neuanlage eines Urnengrabfeldes sind auf dem Friedhof Oberauerbach durchaus noch vorhanden, zumal mit der Zunahme der Urnengräber auch eine verstärkte Freigabe von Erdbestattungsgräbern verbunden ist und dadurch Flächen zur Neuordnung frei werden.

Die Friedhofsverwaltung ist sich bewusst, dass die Urnenbeisetzung in der Urnenstele oder Urnenwand derzeit eine stark nachgefragte Beisetzungsform ist. Aus diesem Grund bestehe die Absicht, für das Wirtschaftsjahr 2016 entsprechende Finanzmittel zur Errichtung einer den Bestattungszahlen entsprechenden Urnenstehlen­anlage oder Urnenwand auf dem Friedhof Oberauerbach im Wirtschaftsplan des UBZ einzustellen.

 

Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang darauf hin, der Ortsbeirat sollte recht­zeitig vor Durchführung dieser Maßnahme entsprechend informiert werden, wobei eine Absprache hinsichtlich Art der Ausführung sowie Aufstellungsort der Urnenstele/Urnen­wand vorzunehmen wäre.

 

 

Hundetoiletten in Oberauerbach

 

Ortsvorsteher Hüther verliest eine diesbezügliche Stellungnahme von Herrn Conrad (Stadt­bauamt).

Die Stadt Zweibrücken hat im Mai 2009 im Rahmen ihrer Stadtmarketing-Aktivitäten zwei Hundetoiletten in der Fußgängerzone aufstellen lassen. Die Anschaffungskosten betrugen 810,99 €; für die Aufstellung durch UBZ wurden 175,00 € berechnet. Dazu kommen die laufenden Kosten für die Ersatztüten, das Nachbefüllen der Tütenspender und das Ent­leeren der Sammelbehälter.

Ziel und Zweck der Aktion war es, den Innenstadtbereich für den Fußgängerverkehr mög­lichst von „Tretminen“ freizuhalten und im Zuge der allgemeinen Stadtreinigung für mehr Sauberkeit im öffentlichen Verkehrsraum zu sorgen. Ein Anliegen, das insbesondere den Besuchern, den Geschäftsinhabern, der Außengastronomie u. v. a. zugute kommen soll.

Im Dezember 2013 sind drei weitere Hundetoiletten dazu gekommen. Sie wurden in der Wittelsbacher Allee aufgestellt, um den beliebten innerstädtischen Spazierweg – ein bevor­zugtes Revier für Gassigeher – möglichst sauber zu halten. Die Anschaffungskosten be­trugen 981,94 €; zzgl. Montagekosten i. H. v. 238,86 €.


 

Der Vorsitzende stellt fest, Grundtenor sei somit, dass Hundetoiletten lediglich im Bereich des Stadtkerns aufgestellt würden.

Die Verwaltung habe dies damit begründet, dass die Situation in einer Fußgängerzone mit überwiegend Kunden– und Besucherverkehr – sowie die Funktion der Wittelsbacher Allee als Grünachse – mit den örtlichen Gegebenheiten im Stadtteil Oberauerbach, wo sich hauptsächlich Anlieger begegnen, nicht vergleichbar seien.

Die dörflichen Strukturen machen es möglich, dass es genügend kurze Wege gibt, die von der Ortsmitte in den Außenbereich führen, wo umliegende Wiesen und Wälder für Hunde genügend Auslauf bieten, ohne dass der Hundebesitzer oder Hundeführer gezwungen ist, den Hundekot zu beseitigen bzw. zu entsorgen. Insofern hält die Verwaltung Hundetoi­letten in Oberauerbach und auch in den übrigen Stadtteilen für fehl am Platze.

Hundetoiletten innerhalb von geschlossenen Wohngebieten sind wegen der Standortfrage umstritten. Denn keiner möchte – alleine schon wegen der Geruchsbelästigungen; gerade im Sommer – ein Hunde-WC vor seiner Haustür haben.

Aus Sicht der Verwaltung besteht kein dringender Handlungsbedarf, im Neubaugebiet Hundetoiletten aufzustellen. Die Stadt kann sich – nicht zuletzt auch aus Kostengründen – nur auf den innerstädtischen Kernbereich konzentrieren und dort Maßnahmen veranlassen und unterstützen, die der Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu Gute kommen.

 

Ortsvorsteher Hüther appelliert an alle Hundehalter, den innerhalb der bebauten Ortslage anfallenden Hundekot mittels Tüten zu entsorgen.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt erklärt, eventuell könnten Hundetoiletten über die Mittel des Vorortbudgets finanziert werden.

 

Mit Hinweis auf die von jedem Hundehalter zu zahlende Hundesteuer kritisiert Ortsbei­ratsmitglied Stephan die in der ablehnenden Stellungnahme der Verwaltung genannten „Kostengründe“.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Durez erachte die Aufstellung entsprechender Verbotsschilder in den neuralgischen Bereichen als zweckmäßig.

 

Ortsvorsteher Hüther bezweifelt, dass durch Aufstellung von Schildern eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Oftmals würden diese seitens der Hundehalter igno­riert.

 

 

„Indisches Springkraut“ im Bereich der Grundstücke entlang der Straße „Am Hirten­brunnen“ bzw. „Im Liebestal“.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, zusammen mit Vertretern der Verwaltung (Herr Christmann, Kämmerei sowie Herr Reischmann, UBZ) habe er und Ortsbeiratsmitglied Adelfang am 18.03.2015 in diesem Zusammenhang an einer Ortsbegehung teilgenommen.

Außerdem habe der UBZ mit Schreiben vom 26.03.2015 zu dieser Thematik ausführlich Stellung genommen.

Grundtenor sei, dass das sogenannte „Indische Springkraut“ zwar grundsätzlich durch sein hohes Reproduktionspotenzial, die starke Vermehrung, eine Gefahr für heimische Pflanzen – aufgrund von Verdrängung – darstelle. Ob aber insgesamt eine negative ökosystemare Auswirkung vorliege, sei bislang noch nicht geklärt.

Eine Reduzierung der Bestände wäre mittels Durchführung von Mäharbeiten bzw. Bewei­dung oder Beschattung möglich.


 

Der Vorsitzende erklärt, er werde die Gesamtsituation in o. g. Bereich auch weiterhin „im Auge behalten“. Gegen die Durchführung eventueller Mäharbeiten seitens Oberauerbacher Einwohnern in den Bereichen der städtischen Grundstücke (insbesondere Bachaue) würden keine Bedenken bestehen.

 

Im Anschluss daran berichtet Ortsvorsteher Hüther, der Hangbereich gegenüber Friedhof sei stark mit Knöderich bewachsen, welcher entfernt werden sollte. Die entsprechenden Arbeiten wären seitens UBZ vorgesehen, weshalb er sich heute mit Herrn Reischmann (UBZ) diesbezüglich in Verbindung gesetzt habe.

 

Sodann spricht der Vorsitzende die beabsichtigte Wiederherstellung des Dollen-Henrich-Weges an.

Mit Schreiben vom 8.5.2015 habe er dem Leiter des Kultur- und Verkehrsamtes, Herrn Huble, die – seiner Auffassung nach – hierfür erforderliche Vorgehensweise mitgeteilt.

So müsse eine detaillierte Karte bezüglich der exakten Wegeführung seitens des Kultur-und Verkehrsamtes – in Abstimmung mit der Forstverwaltung – erstellt werden.

Als nächster Schritt sei die Wegemarkierung durch das Kultur- und Verkehrsamt zu be­antragen.

Die Ausführungsarbeiten zur Wiederherstellung des Weges samt Markierungen könnten durch Wanderwegpaten samt Helfern aus Oberauerbach erfolgen, wobei dies unter Anlei­tung bzw. in Absprache sowohl mit der Stadt– als auch mit der Forstverwaltung erfolgen müsse.

Laut Aussage von Herrn Huble seien im Vorfeld zunächst haftungs- sowie versicherungs­rechtliche Fragen abzuklären.

Am 12.05.2015 habe er – zusammen mit Frau Budell-Hoffmann – eine Begehung des Dollen-Henrich-Weges vorgenommen, wobei ein GPS-Gerät, zwecks exakter Wegekar­tierung, zum Einsatz gekommen wäre. Nach Vorliegen der endgültigen Kartierung werde ihm diese seitens Frau Budell-Hoffmann zugeleitet.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Durez weist darauf hin, dass im Bereich der 30 km/h-Zone die roten Straßenmarkierungen kaum noch sichtbar seien.

 

Der Vorsitzende antwortet, seines Wissens würde die mit weißer Farbe markierte Zahl „30“ auf der Fahrbahn verbleiben, jedoch würden o. g. Markierungen (rote Streifen) nicht mehr erneuert, was die Verwaltung mit der Verkehrssicherheit für Zweiradfahrer – insbe­sondere bei Nässe – begründet habe.

 

Ortsbeiratsmitglied Adelfang erklärt, ein Oberauerbacher Einwohner habe sich ihm gegen­über darüber beschwert, dass in Oberauerbach an den Wochenenden kein Ruftaxi ver­kehren würde.

Auch seien die Haltestellen des Ruftaxis nicht vollständig mit entsprechenden Schildern (samt Abfahrtszeiten) ausgestattet. Ein solches Schild fehle im Bereich der Haltestelle „Milchhaus“ (Battweilerstraße).

 

Ortsvorsteher Hüther wird sich diesbezüglich mit Herrn Conrad (Stadtbauamt) in Verbin­dung setzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan spricht die mögliche Aufstellung von Windkraftanlagen (Windrädern) im Bereich der Gemarkung Großbundenbach (nahe Gemarkung Oberauer­bach) an, was bei einer kürzlich erfolgten Abstimmung in Großbundenbach befürwortet worden sei.


 

In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, wo diese Anlagen ggf. aufgestellt würden und wie groß der Abstand zu Oberauerbach wäre. Damit zusammenhängend könnte Ober­auerbach unter Umständen von Lärmimmissionen betroffen sein.

Zu dieser Thematik bitte er um Informationen.

 

Der Vorsitzende wird sich bei der Verwaltung (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) diesbe­züglich erkundigen.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt erklärt, seines Wissens wäre in Rheinland-Pfalz ein Mindest­abstand solcher Anlagen zur Wohnbebauung von 1.000 m vorgeschrieben, wobei trotzdem – je nach Windrichtung – u. U. Geräusche bis in den Ort wahrnehmbar sein könnten.

 

Ortsbeiratsmitglied Wagner erkundigt sich, ob hinsichtlich der beabsichtigten Erneuerung der Straßenbrücke im Bereich der Battweilerstraße bereits eine Terminierung des voraus­sichtlichen Baubeginns möglich wäre.

 

Ortsvorsteher Hüther antwortet, derzeit seien hierüber noch keine Aussagen möglich, da der Verwaltung (UBZ) der erforderliche Bewilligungsbescheid der Maßnahme noch nicht vorliege.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Lanzrath die im Bereich zwischen dem Gelände der Familie Puder und dem alten Sportplatz/Spielplatz, auf städtischem Gelände befindlichen fünf Bäume (Pappeln) an, von denen offensichtlich eine erhebliche Gefährdung u. a. für Passanten infolge herabfallender Äste ausgehe.

So würden beispielsweise die Erzieher des örtlichen Kindergartens mit den Kindern o.g. Bereich begehen, um zu dem Spielplatz zu gelangen.

Er wisse, dass bereits u. a. beindicke Äste auf das Gelände der Familie Puder gefallen wären.

Zwar seien die Pappeln von sachverständigen Mitarbeitern des UBZ als standfest beurteilt worden – jedoch frage er sich, ob die Stadt Zweibrücken hier auch für Personenschäden durch herabfallende Äste (Totholz etc.) haftbar sei.

Aus o. g. Gründen beantrage er, die Bäume – welche mittlerweile eine erhebliche Höhe erreicht hätten – zu entfernen, d. h. zu fällen.

 

Der Vorsitzende erklärt, eine diesbezügliche Beschlussempfehlung im Rahmen der heu­tigen Sitzung des Ortsbeirates sei nicht möglich. Ggf. werde er diese Thematik in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ortsbeirates aufnehmen.

Im Vorfeld werde er die Verwaltung (UBZ) um eine schriftliche Stellungnahme zu der geschilderten Problematik bitten.

 

Im Anschluss daran regt Ortsbeiratsmitglied H. Durez erneute Geschwindigkeitsmes­sungen innerhalb der bebauten Ortslage Oberauerbach an. Sie habe festgestellt, dass sowohl im Bereich der Contwiger Straße (ortseinwärts) als auch innerorts mit teilweise erheblich überhöhter Geschwindigkeit gefahren werde.

Ggf. sollte dieses Fehlverhalten sanktioniert werden.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, für Geschwindigkeitsmessungen zwecks Sanktionen für zu schnelles Fahren sei die Polizeiinspektion zuständig. Deshalb könnten solche Geschwin­digkeitsmessungen lediglich seitens der Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßen­verkehrsangelegenheiten) bei der Polizeiinspektion angeregt werden.

Die in der Vergangenheit bereits erfolgten Geschwindigkeitsmessungen mittels Messtafeln


seien seitens der Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) durchgeführt worden – jedoch seien damit keinerlei Sanktionen verbunden gewesen.

Er bitte die Verwaltung, die Polizeiinspektion über o. g. Problematik zu informieren und entsprechende Kontrollen anzuregen.

 

Sodann spricht der Vorsitzende die seinerseits vorgesehene Terminplanung 2015 zwecks Terminabstimmung im Hinblick auf die Durchführung von Sitzungen des Ortsbeirates an.

Er schlage vor, dass die nächste Sitzung des Ortsbeirates auf Montag, den 13.07.2015 und die darauffolgende Sitzung auf Montag, dem 12.10.2015 terminiert werde.

Nachdem seitens des Ortsbeirates im vergangenen Jahr Anregungen zum Doppelhaushalt der Stadt Zweibrücken (Haushaltsjahre 2015/2016) erfolgt seien, erachte er im laufenden Jahr eine gleichartige Anhörung zum Haushalt als nicht erforderlich.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sind mit der seitens des Vorsitzenden vorgeschlagenen Termin­planung einverstanden.

Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.


 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 60.1 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 84 – 3 x