Beschluss: einstimmig beschlossen

Anschließend fasst der Bau- und Umweltausschuss   e i n s t i m m i g   folgende

 

B e s c h l ü s s e :

 

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (strategische Lärmkartierung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden wie in der Anlage 1 zu dieser Drucksache ausgeführt behandelt.
  2. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (strategische Lärmkartierung) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden wie in der Anlage 5 zu dieser Drucksache ausgeführt behandelt.
  3. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf des Lärmaktionsplanes (Anlage 12) wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung) zu beteiligen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 

Verteiler:         1 x 61

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0315/2010.

Er weist darauf hin, dass in der umfangreichen Drucksache die Planung sowie die eingegangenen Beteiligungen dargelegt wurden. Offensichtlich hat der Titel „Lärmaktionsplanung“ zu Missverständnissen in der Bevölkerung geführt, welche davon ausgingen, dass nunmehr Aktionen erfolgen sollen.

 

Ratsmitglied Düker weist darauf hin, dass die Anregungen vor allem die Lärmschutzwand an der Abfahrt Bubenhausen betreffen und dies zum Anlass genommen werden sollte, noch einmal auf die Dringlichkeit der Maßnahme hinzuweisen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Lärmaktionsplan lediglich feststelle, wo Maß­nahmen erforderlich sind. Wann diese umgesetzt werden können, insbesondere im Hin­blick auf ihre Finanzierung, wird nicht durch den Plan festgestellt.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht weist darauf hin, dass viele Beschwerden sich gegen den Schwerlastverkehr im Stadtgebiet richten. Insbesondere soll der Schwerlastverkehr die neue Straße L 700 benutzen und nicht durch die Stadt fahren. Die neu gebaute Straße L 700 ist auch in den Karten der Navigationssysteme enthalten, jedoch nicht die Brücke. Somit werden die Kraftfahrer vor der Brücke über Hornbach bzw. allgemein bereits über Rimschweiler umgeleitet. Es müsste somit Ziel der Verwaltung sein, dafür zu sorgen, dass auch die Brücke in die jeweiligen Navigationssysteme aufgenommen werden muss, um den Schwerlastverkehr aus dem Stadtgebiet herauszunehmen.

 

Der Vorsitzende sichert zu, dass die Verwaltung diese Anregung an den Landesbetrieb Mobilität weitergeben wird.