Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Ohne Aussprache fasst der Bau- und Umweltausschuss   e i n s t i m m i g   folgende

 

B e s c h l ü s s e :

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Scoping).

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen (frühzeitige Beteiligung).

 

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0313/2010.