Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Anschließend fasst der Bau- und Umweltausschuss   e i n s t i m m i g   den

 

B e s c h l u s s

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Teiländerung 2 des Bebauungsplanes ZW 121 „Güterbahnhof“ durchzuführen.

 

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 

Verteiler:         1 x 61, 1 x 32


Herr Ehrmann (Abt. Stadtplanung) erläutert kurz den ursprünglichen Bebauungsplan ZW 121 „Güterbahnhof“, insbesondere die Lage des Regenrückhaltebeckens. Wegen den Ansiedlungswünschen der Firma Raiffeisen wurde eine Teiländerung 1 des Bebauungsplanes ZW 121 durchgeführt, bei dem insbesondere der Wendehammer privatisiert wurde. Nachdem die Firma Raiffeisen andere Pläne verfolgt, soll dies nun rückgängig gemacht werden und ist Grundlage dieser Teiländerung 2 des Bebauungsplanes ZW 121. Der Wendehammer soll wieder als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden und die gewerbliche Fläche wurde in Absprache mit der Landespflege bis zum Regenrückhaltebecken etwas vergrößert. Notwendig wurde diese Änderung auch insbesondere aufgrund der Lage und Größe des Regenrückhaltebeckens. Dieses musste aufgrund der Boden- und Wasserverhältnisse, was man erst bei der Baumaßnahme selbst feststellen konnte, verändert werden.

 

Ausschussmitglied Krück möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht, den Platz des Regen­rückhaltebeckens als Fläche für einen Hundespielplatz zu nutzen.

 

Ausschussmitglied Kroh erklärt, die Fläche ist für die Regenrückhaltung vorgesehen und wenn diese anderweitig genutzt werden soll, dann muss dies entsprechend im Bebauungs­plan ausgewiesen werden.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Kroh informiert Herr Ehrmann, dass das Ersatzhabitat für die Eidechsen in Schotterhügeln an der Kohlenhofstraße und beim Bau des Regenrückhaltebeckens geschaffen wurden.

 

Ausschussmitglied Krück weist darauf hin, dass er keine Umwidmung des Bebauungspla­nes im Sinn hatte, sondern es sollte lediglich das Tor zu der Fläche des Regenrückhalte­beckens offen gelassen werden, damit die Fläche von Hundebesitzern als Hundespielplatz genutzt werden kann.

 

Der Vorsitzende beendet die Diskussion an dieser Stelle mit dem Hinweis darauf, dass eine evt. Umnutzung des Regenrückhaltebeckens nicht bauplanungsrechtlicher Natur und somit nicht Gegenstand der Tagesordnung ist. Die evt. Umnutzung der Fläche muss und soll an anderer Stelle geklärt werden.