Ortsvorsteherin Murer verweist auf die Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt (Flyer), welcher allen Ortsbeiratsmitgliedern vorliege.

Die Anlage ist der Niederschrift beigefügt.

 

Die Vorsitzende informiert, der Ausbau der Steinackerstraße über wiederkehrende Beiträge wäre seitens der Verwaltung erst im nächsten Abrechnungszeitraum (ab 2021 – 2025) vor­gesehen, da im „oberen“ Bereich der Straße noch eine Restnutzungsdauer 2017 – 2021 be­stehe.

Im „unteren“ Bereich (ca. 25 % der Straßenlänge vor der Einmündung in die Straße „In der Gasse“) sei die Nutzungsdauer bereits abgelaufen.

Gravierende Straßenschäden (z. B. Schlaglöcher) würden punktuell ausgebessert.

 

Ortsvorsteherin Murer erklärt, werde im kommenden Abrechnungszeitraum von 2016 – 2020 im Stadtteil Mörsbach keine Straße ausgebaut, so würden während dieses Zeitraumes auch keine wiederkehrenden Beiträge erhoben.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery weist darauf hin, die Fahrbahndecke der Steinackerstraße weise bereits erhebliche Rissbildungen auf. Seitens der Verwaltung wäre eine Sanierung der Fahrbahndecke nach Abschluss der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Im Hanf­garten“ zugesagt gewesen.

Die Rissbildungen sollten durchgehend ausgebessert (d. h. saniert) werden, um eine weitere Verschlechterung des Straßenzustandes (insbesondere infolge Frostschäden) zu vermeiden.

 

Ortsbeiratsmitglied Jost macht auf eine Senkung der Fahrbahn im unteren Bereich der Straße (unterhalb Haus-Nr. 17) aufmerksam, welche sich wohl während der vergangenen Wintermonate gebildet habe. Durch diese Bodensenkung bedingt, wäre ein Wasserschaden verursacht worden.

 

Ortsvorsteherin Murer stellt fest, da die Steinackerstraße gravierende Schäden aufweise, sollten die erforderlichen Ausbesserungen (Sanierungsarbeiten) seitens UBZ durchgeführt werden, was im Zusammenhang mit der Vermeidung von Folgeschäden als sinnvoll erscheine.

 

Seitens der Ortsbeiratsmitglieder werden keine Vorschläge zum Ausbau von Straßen während des Abrechnungszeitraumes 2016 – 2020 geäußert.


 

Verteiler:

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x