Ortsvorsteherin Murer berichtet, in letzter Zeit würden sich Klagen von Anwohnern des Bolzplatzes häufen, wonach dieser vermehrt nicht zweckentsprechend, sondern praktisch als Trainingsplatz für oftmals auswärtige Erwachsene im Alter von ca. 25 – 30 Jahren genutzt werde.

Dabei würden Bälle regelmäßig auf Privatgrundstücke gelangen, wodurch unter anderem auch Verschmutzungen an Häusern verursacht würden.

Der Bolzplatz sollte primär von Mörsbacher Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Deshalb wären Empfehlungen seitens des Ortsbeirates zur Regelung der Nutzung des Bolzplatzes zweckmäßig, worüber sodann sowohl das Jugendamt als auch die zuständige Verwaltungsstelle beim UBZ informiert würden.

 

Sodann gibt die Vorsitzende eine mit Piktogrammen versehene, d. h. bildliche Darstellung (Fotografie) einer Benutzungsordnung – als Muster – in Umlauf. Bezüglich des Pikto­gramms „Benutzung bis 18 Jahre“ sei anzumerken, dass hier Eltern mit ihren Kindern spielen dürfen. Auch sonstige Begleitpersonen von Kindern seien hier ausgenommen.

Außer den auf der Fotografie abgebildeten Piktogrammen, wären noch weitere Pikto­gramme möglich (z. B. „Rauchen/Alkoholkonsum verboten“, „Hunde verboten“, „Mopeds verboten“ etc.).

Um eine Grundlage zu haben gegen Verstöße vorzugehen, sei die Aufstellung einer Benut­zungsordnung samt Anbringung einer entsprechenden Hinweistafel im Bereich Bolzplatz erforderlich.

Um Bälle von den Nachbargrundstücken fern zu halten, komme entweder die Schaffung einer dichteren Bepflanzung oder die Errichtung eines kostengünstigen Zaunes in Betracht.

Ein Ballfangnetz wäre bereits seitens der Verwaltung – insbesondere aus Kostengründen – abgelehnt worden.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel regt die Anpflanzung einer schnell wachsenden Begrünung an, zu deren Schutz in den ersten Jahren die Aufstellung eines ca. 1,20 m hohen Staketenzaunes sinnvoll wäre. Hierdurch würden nur sehr geringe Kosten entstehen, welche ggf. auch über das Vorortbudget finanzierbar seien. Der genaue Standort des Zaunes müsse – wegen Pflege der Begrünung – mit dem UBZ abgestimmt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Blinn bemerkt, der Bolzplatz sei unter anderem auch angelegt worden, um die persönliche Begegnung von Mörsbacher Bürgern zu fördern. Was möglichst wenig eingeschränkt werden sollte.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder Thiery, A. Ruf sowie Jost stimmen Ortsbeiratsmitglied Blinn zu. Ortsbeiratsmitglied Thiery erklärt, die Errichtung eines Ballfangzaunes sollte nochmals mit der Verwaltung (Jugendamt/UBZ) besprochen und dessen Höhe ggf. bereits im Vorfeld abgeklärt werden.

 

Hinsichtlich Aufstellung (Gestaltung) einer Benutzungsordnung/Tafel werden in einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache folgende diesbezügliche Anregungen empfoh­len:

 

-      Hinweis, dass es sich um einen Bolzplatz handelt

-      Piktogramm „Benutzung bis Einbruch der Dunkelheit, spätestens bis 21.00 Uhr“

-      Piktogramm „Mittagsruhe von 13.00 – 15.00 Uhr“

-      Piktogramm „Notruf bei Unfällen/bei Schäden“

Folgende Piktrogramme wurden abgelehnt bzw. als nicht notwendig erachtet:

 

-      „Altersbegrenzung bis 18 Jahre“ – d. h. völliger Verzicht auf eine Altersbegrenzung

 

-      „Fahrräder verboten“

 

-      „Nachtruhe“

 

-      „Alkohol-/Tabakverbot“

 

-      „Hundeverbot“


 

Verteiler:

Amt 51 – 1 x

Amt 84 – 1 x