Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und unterrichtet den Stadtrat über den Stand des Haushaltsvollzuges gem. § 21 GemHVO.

 

Bürgermeister Franzen erklärt zur Frage der Differenz zwischen Ergebnis 2014 – Ansatz 2015 und Ergebnis 2015,  „2014“ gebe nicht das Gesamtergebnis des Jahres wider, sondern stelle etwa den Zeitpunkt „Halbjahr 2014“ dar. Es seien auch keine gravierenden Veränderungen für das laufende Jahr bekannt.

 


 

 

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Amt 20