Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Aufstellung der sachlichen Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Planvorbehalt) wird beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Teilfortschreibung „Windenergie“ umfasst das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Zweibrücken, wobei inhaltliche Darstellungen nur für den Außenbereich vorgesehen sind.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Er erklärt, mit dem was heute geschaffen werde, könne die Prüfung der Gebiete beginnen. Es könnten Analysen und Auswertungen erfolgen, welche Bedenken bestehen oder welche Standorte positiv wären. Erst im Anschluss daran kämen Bürgerversammlungen, -beteiligungen, etc.. Auch das Schreiben von Hengstbacher Bürgern habe er erhalten und würde dies zu gegebener Zeit in der Auswertung prüfen.

 

Ratsmitglied Dr. Gensch weist darauf hin, dass die aktuelle Gefahr nicht sei, viele Windräder in die Region zu bekommen. Es sei sogar so, dass die Gebiete ausgewertet und für geeignet erachtet werden müssten. Dann würden diese in einen bundesweiten Wettbewerb eingebracht. Die Gefahr bestehe daher sogar eher darin, dass man bei uns vielleicht gar keine Windräder bekäme.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider verweist in einem solchen Fall auf die Prüfung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass man bei Ablehnen des Beschlussvorschlages und damit der vorgeschlagenen Gebiete für Windräder in ganz Zweibrücken stimme. Dann könne jeder Standort beantragt werden und müsse geprüft werden. Anderweitig könnten Anträge nur für die ausgewiesenen Gebiete gestellt werden.

 

Der Stadtrat fasst folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

 

An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

Verteiler:

Amt 60