Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlüsse:

 

1.        Der Stadtrat stellt auf der Grundlage der als Anlagen beigefügten Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2009 der Stadt Zweibrücken gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO mit einer

Bilanzsumme von                         497.498.874,89 €                    und einem
Fehlbetrag von                   15.444.681,38 €                    fest.

 

Abstimmungsergebnis:

           

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

2.        Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 114 Abs.1 Satz 2 GemO durch den Stadtrat für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

3

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

 

 

3.        Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gemäß § 114 Abs.1 Satz 2 GemO durch den Stadtrat für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

 


Bürgermeister Franzen und Ratsmitglied Dettweiler begeben sich für diesen Tagesordnungspunkt in den Zuschauerraum, weil beide gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO Sonderinteresse haben. Beide waren im Jahr 2009 Beigeordnete der Stadt (Herr Dettweiler bis Mitte 2009).

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Breitenbach von der Prüfungsgesellschaft „Mittelrheinische Treuhand GmbH“. Er dankt allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses, den an der Prüfungsvorbereitung beteiligten Mitarbeitern und der Prüfungsgesellschaft für die geleistete Arbeit und verweist auf die bereits im Rechnungsprüfungsausschuss vorberatene Vorlage samt Anlagen. Er wurde als Oberbürgermeister zur Stellungnahme aufgefordert und habe mitgeteilt, dass er keine Einwände gegen das Ergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses erhebe. Er übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Ratsmitglied Moulin.

 

Ratsmitglied Moulin führt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses aus, dass sich dieser am 24. Juni 2015 mit der Prüfung des Jahresabschlusses, welcher der erste nach doppischer Haushaltsführung sei, befasst habe. Zusätzlich zu den in der Vorlage und den Anlagen genannten Ergebnissen erklärt er, einige Feststellungen des Prüfungsberichtes seien bereits behoben, einige sollten in künftigen Abschlüssen behoben werden. Einige Dinge, die festgestellt worden seien, würden Zeit zur Umsetzung brauchen, insbesondere, wenn es um Wertberichtigungen im Wert des Anlagevermögens gehe. Zudem gebe es Dinge, die für die Vergangenheit nicht mehr korrigiert werden könnten, aber bekannt und für die Zukunft abgestellt worden seien.

Der Ausschuss habe sich einstimmig den Feststellungen der Mittelrheinischen Treuhand GmbH angeschlossen  und darüber hinaus dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss für 2009 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Eine zügige Aufarbeitung der ausstehenden Abschlüsse wird befürwortet. Die Beauftragung einer externen Prüfungsgesellschaft für 2009 und 2010 sei eine gute Entscheidung gewesen. Ob es darüber hinausgehend noch immer sinnvoll und notwendig sei, solle der Stadtrat zu gegebener Zeit erneut entscheiden. Er dankt allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und der „Mittelrheinischen Treuhand GmbH“ für die geleistete Arbeit.

 

Ratsmitglied Rimbrecht erklärt, er, als ehemaliger Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, könne sich vorstellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Jahresabschluss für das Jahr 2009 für die Ratsmitglieder, die erst seit dieser Legislaturperiode im Rat seien, seltsam aussehen müsse. Seit 2004 sei bereits bekannt gewesen, dass 2009 das letzte Jahr zur Umstellung auf die Doppik gewesen sei und so habe er selbst seit Jahren darauf hingewiesen, dass Dinge im Argen lägen und Personal geschult werden müsse. Die in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang seinerseits getätigte und berechtigte Kritik wurde ihm stets als „Majestätsbeleidigung“ ausgelegt, was er als sehr verletzend empfunden hatte. Er sehe lediglich bei den damaligen Beigeordneten wie auch dem Bürgermeister die Arbeit als getan. Aus diesem Grund könne er einer Entlastung des damaligen Oberbürgermeisters nicht zustimmen und beantrage eine separate Abstimmung über die Entlastung des Oberbürgermeisters des Jahres 2009.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es wichtig sei, allen im Jahr 2009 Beteiligten Entlastung zu erteilen. Auf Rückfrage von Ratsmitglied Hemmer gibt er an, man sei bereits am Nachweis des Vorhandenseins der ausgewiesenen Anlagegüter der Sachanlagen. Bei der zu hohen Ausweisung der Werte der Gehwege, handle es sich um Berechnungsfehler.

 

Der Stadtrat fasst folgende

 


 

Verteiler:

Amt 14

Amt 20