Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Anpassung des Sanierungsrahmenplanes für die Kreuzbergsiedlung wird beschlossen.

2.      Der Wechsel in ein Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird beschlossen.

3.      Die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden wie in dieser Vorlage unter Punkt II. dargestellt behandelt.

4.      Die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden wie in dieser Vorlage unter Punkt III. dargestellt behandelt.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).

 

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

Verteiler:

Amt 60