Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Vereine, Schulen, politische Parteien, Verbände und Kirchen mit Sitz, Geschäftsleitung oder Niederlassung in Zweibrücken erhalten für die Anmietung von Räumen der Festhalle Zweibrücken einen Mietzuschuss von 70 % der anfallenden und nachgewiesenen Mietkosten.
Der Mietzuschuss ist mindestens zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung unter Darlegung der anfallenden Mietkosten bei der Verwaltung zu beantragen.
Förderungsfähig sind ausschließlich Veranstaltungen zur Pflege von Kultur, Brauchtum und sonstigen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken sowie Veranstaltungen von zugelassenen politischen Parteien.

Kosten für gesetzlich notwendiges Personal- z.B. Bühnenmeister, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache – sind nicht förderfähig.

2.      Neben dem Mietzuschuss erhalten die vorgenannten Gruppen einen Nachlass von
50 % auf die Raumnebenkosten. (z.b. Beamer, Mikrofone, sonstiges mobiles Equipment)

3.      Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Der Höchstbetrag, der einem Antragsteller von der Stadt in einem Jahr für maximal drei Veranstaltungen an Zuschüssen gewährt wird, beträgt 3000 €.

4.      Die für die Fördermaßnahmen notwendigen Haushaltsmittel werden im Budget des Kultur- und Verkehrsamtes zusätzlich eingestellt.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und bittet den Vorsitzenden der Festhallenkommission, Beigeordneten Henno Pirmann, kurz über die Sitzung zu berichten.

 

Beigeordneter Pirmann führt die Überlegungen der Festhallenkommission aus und verweist auf das Ergebnis der Sitzung in Form der von der Kommission erarbeiteten Beschlussvorschläge. Das Frankenthaler Modell sei diskutiert und um Parteien ergänzt worden und auch die Bedenken von Herrn Brennemann, die Mietfreiheit könne eventuell als verdeckte Gewinnausschüttung von Parteien betrachtet werden, habe man bedacht und eingearbeitet.

 

Ratsmitglied Wilhelm gibt an, die Fraktion bedauere, dass es die Mietfreiheit für Vereine, Parteien, etc. aufgegeben werden müsse. Sie lobt die Lösung der Zuschussmöglichkeit, weil diese eine gute Investition und ein gutes Zeichen nach außen seien.

 

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

Verteiler:

Amt 20

Amt 10

Amt 81