Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Zweibrücken GmbH:

 

    Die Bilanzsumme beträgt:                                                                          46.322.649,60 €.

 

    Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des

    im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen Gewinn-

    abführungsvertrages (geändert am 18.12.2008):                                                        0,00 €.

 

 

Anmerkung zur Verwendung des Jahresergebnisses:

 

    Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und

    Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung:                                                  4.794.658,00 €.

 

    Gemäß Gewinnabführungsvertrag der Stadt Zweibrücken GmbH

    mit der Stadt (Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH)

    in der Fassung vom 18.12.2008 erfolgt die Verwendung

    des Jahresergebnisses 2014 wie folgt:

 

abzüglich:

 

    Gewinnabführung an die Stadtwerke Zweibrücken

    Service GmbH:                                                                                              3.259.007,21 €

 

    Ausgleichszahlung an die Thüga AG, München,

    gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag:                                                          1.294.622,54 €

    von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragenden

    Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung                                                       241.028,25 €

                                                                                                                         _____________

    Somit Jahresüberschuss:                                                                                              0,00 €

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung

des Jahresabschluss 2014 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.

 

2. Zuzahlung der Gesellschafter für den Betriebszweig Wasserversorgung:

 

    Im Hinblick auf die Bestimmungen des Kommunalabgaben-

    gesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 in der

    Fassung vom 15.02.2011, nach dem keine Gewinne der

    Wasserversorgung ausgeschüttet werden dürfen,

    werden von den Gesellschaftern

 

    Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH                                                        87.217,37 €

    die Thüga AG, München                                                                                 29.227,72 €

                                                                                                                            116.445,09 €

 

    entsprechende Zuzahlungen getätigt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den vorgenannten Zuzahlungen zuzustimmen.

 

3. Ausschüttung des Gewinnvortrages

 

    Aufgrund eines abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke

    Zweibrücken Service GmbH, der die Gewinnabführung und die Ausgleichszahlungen an die

    Minderheitsgesellschafterin Thüga AG regelt, wird seit dem Geschäftsjahr 2001 ein aus-

    geglichenes Jahresergebnis ausgewiesen.

 

    Demgegenüber wurde in den Geschäftsjahren 1998 bis 2000 der Jahresüberschuss bis auf

    einen geringen Restbetrag in Höhe von 1.186,000 DM jeweils ausgeschüttet.

 

    Dieser Restbetrag in Höhe von 606,39 € (1.186,00 DM) wird seit dem Jahr 2001 unter der

    Bilanz-Position „Gewinnvortrag“ ausgewiesen und wird zur Kontenbereinigung ausge-

    schüttet.

 

    Demzufolge entfallen auf die

 

    Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH                                      74,9 % =        454,19 €

    Thüga AG, München                                                                      25,1 % =        152,20 €

                                                                                                                                  606,39 €

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der vorgenannten Ausschüttung zur Kontenbereinigung zuzustimmen.

 

4. Entlastung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung

der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen.

 

5. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Geschäftsjahres 2015

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2015 zuzustimmen.

 


Oberbürgermeister Pirmann gibt für die Tagesordnungspunkte I/3 bis I/5 den Vorsitz an Bürgermeister Franzen ab.

 

Dieser verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 20

Stadtwerke