Sitzung: 23.09.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Zweibrücken GmbH:
Die
Bilanzsumme beträgt: 46.322.649,60
€.
Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des
im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen Gewinn-
abführungsvertrages (geändert am 18.12.2008): 0,00 €.
Anmerkung zur Verwendung des Jahresergebnisses:
Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung: 4.794.658,00 €.
Gemäß Gewinnabführungsvertrag der Stadt Zweibrücken GmbH
mit der Stadt (Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH)
in der Fassung vom 18.12.2008 erfolgt die Verwendung
des Jahresergebnisses 2014 wie folgt:
abzüglich:
Gewinnabführung an
die Stadtwerke Zweibrücken
Service GmbH: 3.259.007,21 €
Ausgleichszahlung
an die Thüga AG, München,
gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag: 1.294.622,54 €
von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragenden
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung 241.028,25 €
_____________
Somit Jahresüberschuss: 0,00
€
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung der Feststellung
des Jahresabschluss 2014 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
2. Zuzahlung der Gesellschafter für den Betriebszweig Wasserversorgung:
Im Hinblick auf die Bestimmungen des
Kommunalabgaben-
gesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 in der
Fassung vom 15.02.2011, nach dem keine Gewinne der
Wasserversorgung ausgeschüttet werden dürfen,
werden von den Gesellschaftern
Stadtwerke
Zweibrücken Service GmbH
87.217,37 €
die Thüga AG, München
29.227,72 €
116.445,09 €
entsprechende Zuzahlungen getätigt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den vorgenannten Zuzahlungen zuzustimmen.
3. Ausschüttung des
Gewinnvortrages
Aufgrund eines abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke
Zweibrücken Service GmbH, der die Gewinnabführung und die Ausgleichszahlungen an die
Minderheitsgesellschafterin Thüga AG regelt, wird seit dem Geschäftsjahr 2001 ein aus-
geglichenes Jahresergebnis ausgewiesen.
Demgegenüber wurde in den Geschäftsjahren 1998 bis 2000 der Jahresüberschuss bis auf
einen geringen Restbetrag in Höhe von 1.186,000 DM jeweils ausgeschüttet.
Dieser Restbetrag in Höhe von 606,39 € (1.186,00 DM) wird seit dem Jahr 2001 unter der
Bilanz-Position „Gewinnvortrag“ ausgewiesen und wird zur Kontenbereinigung ausge-
schüttet.
Demzufolge entfallen auf die
Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH 74,9 % = 454,19 €
Thüga AG, München 25,1 % = 152,20 €
606,39 €
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der vorgenannten Ausschüttung zur Kontenbereinigung zuzustimmen.
4. Entlastung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Geschäftsjahres 2015
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2015 zuzustimmen.
Oberbürgermeister Pirmann gibt für die Tagesordnungspunkte I/3 bis I/5 den Vorsitz an Bürgermeister Franzen ab.
Dieser verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 20
Stadtwerke