Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 63-3 „Zwischen Landstuhler Straße und Nordpfad, 3. Teiländerung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche   Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den            Bebauungsplan ZW 63-3 „Zwischen Landstuhler Straße und Nordpfad, 3. Teiländerung“             durchzuführen


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60