Sitzung: 11.11.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 63-3 „Zwischen Landstuhler Straße und Nordpfad, 3. Teiländerung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan ZW 63-3 „Zwischen Landstuhler Straße und Nordpfad, 3. Teiländerung“ durchzuführen
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 60