Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Projekt „Sanierung des Umkleidegebäudes im Westpfalzstadion sowie die Gesamtsanierung Westpfalzstadion“ für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport Jugend und Kultur“ als Teil des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes soll dem BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung) als Projektvorschlag unterbreitet werden.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Dettweiler begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, gibt aber zu bedenken, dass die Haushaltsnotlage dabei anerkannt und beachtet werden müsse. Bei einer Förderung von lediglich 45% würde er deshalb nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende erklärt, die Haushaltsnotlage sei Voraussetzung für eine 90%-Förderung des Bundes. Die grundsätzliche Förderquote von 45% greife für Zweibrücken nicht, da ohne Probleme nachgewiesen werden könne, dass die Stadt am Entschuldungsfonds teilnehme.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann zweifelt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme an, da er 1,4 Mio. € für das Umkleidegebäude für zu viel hält. Das Gebäude sei zwar sanierungsbedürftig, allerdings sei beispielsweise der Heizungskessel vor kurzer Zeit erneuert worden. Aus diesem Grund werde seine Fraktion sich in diesem Punkt enthalten.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Heizkessel benötigt wurde und es sich dabei nicht um eine innovative, sondern um eine Notlösung gehandelt habe. Außerdem könne er im Falle der Gebäudesanierung leicht an einem anderen Standort untergebracht werden. Er halte es für wichtig und verantwortungsbewusst, dieser Sache zuzustimmen, da eine Sanierung in jedem Falle notwendig sei und dieses Projekt die für die Stadt günstigste Voraussetzung biete. Andernfalls könne der Stadt ein Schaden entstehen.

 

Ratsmitglied Wilhelm ist der Meinung, die Möglichkeit der 90%-Förderung sollte in jedem Falle genutzt werden und hält das von der Verwaltung vorgeschlagene Projekt für gut gewählt und förderfähig.

 

Ratsmitglied Dr. Gensch schließt sich dem an und ergänzt, dass das Gebäude definitiv sanierungsbedürftig sei und auch eine energetische Grundsanierung sinnvoll sei.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass es falsch sei, sich in dieser Sache lediglich auf den Energieverbrauch zu konzentrieren, da es hauptsächlich um die Substanz des Gebäudes gehe. Die energetische Sanierung biete lediglich zusätzliche Vorteile, sei aber nicht die Hauptsache.

 

Ratsmitglied Neubert berichtet, er habe sich vor Ort ein Bild der Situation gemacht und ist danach der Meinung, dass der Zustand der sanitären Anlagen absolut ausreichend sei. Er könne sich nicht vorstellen, wie man für eine Sanierung des Gebäudes 1,4 Mio. € ausgeben solle ohne eine Luxussanierung durchzuführen. Der Betrag sei seiner Meinung nach nicht angemessen. Außerdem spiele für energetische Aspekte auch das Verhalten der Nutzer eine Rolle, z.B. beim Verlassen der Kabine.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Betrag von 1 Mio. € die Mindestsumme darstellt und es sich keinesfalls um eine Luxussanierung handele. Das Bundesprogramm biete der Stadt eine vorteilhafte Möglichkeit und er regt an, diese Gelegenheit zu nutzen.

 

Anschließend fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

5

 

An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60