Ortsvorsteherin Murer informiert, am 04.11.2015 sei eine diesbezügliche Besprechung der Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen mit den Herren Oberbürgermeister Pirmann und Bürgermeister Franzen erfolgt.

Dabei sei man übereingekommen, dass an der bisherigen Verfahrensweise – d. h. Mit­arbeiter des Jugendamtes überreichen den Eltern von Neugeborenen ein sogenanntes „Begrüßungspaket“, welches unter anderem auch ein Schreiben des Herrn Oberbürger­meister Pirmann beinhalte – festgehalten werden sollte.

Zusätzlich werde dem Begrüßungspaket ab 01.01.2016 ein weiteres Schreiben des jewei­ligen Ortsvorstehers bzw. der jeweiligen Ortsvorsteherin beigefügt, soweit es sich um Neugeborene aus den Vororten handele.

 

Jedoch könne oben genanntes „Begrüßungspaket“ lediglich denjenigen Eltern überreicht werden, welche das sogenannte „Elterngeld“ beim Jugendamt beantragen würden.

Der Grund hierfür sei, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Informationen bezüglich Neugeborene seitens des Standesamtes an das Jugendamt weitergegeben werden dürften.

Sollte ein Ortsbeiratsmitglied Kenntnis über Neugeborene im Stadtteil Mörsbach haben, bitte sie darum, ihr dies mitzuteilen. Sie werde sodann ggf. ein „Begrüßungspaket“ über das Jugendamt besorgen und den Eltern persönlich überreichen, falls diese kein „Eltern­geld“ beantragt haben sollten.

Alternativ hierzu könnte auch das Jugendamt diesbezüglich informiert werden, damit sich die zuständigen Mitarbeiter direkt mit den Eltern in Verbindung setzen könnten.


 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 51 – 1 x