Im Zusammenhang mit verschiedenen Anfragen aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 02.07.2015 informiert Ortsvorsteherin Murer zunächst über diesbezügliche Stellung­nahmen der Verwaltung.

 

Entwässerungssituation im Bereich der Straße „In der Gasse“ (in Höhe Friedhof bzw.

oberhalb Friedhof)

 

Außer den seitens Herrn Mannschatz (UBZ) beauftragten und bereits durchgeführten Arbeiten sei – laut Auskunft von Frau Hartfelder (UBZ) – in oben genanntem Bereich zusätzlich eine befestigte Rinne zwecks Ableitung der Oberflächenwässer angelegt wor­den. Diese verlaufe von dem Bereich oberhalb Friedhof durch den Eingangsbereich des Friedhofes in ein unterhalb des Friedhofes gelegenes Feld, wohin die Oberflächenwässer somit abgeleitet (entwässert) würden.

 

Umbau des Dorfgemeinschaftshauses

 

Laut Auskunft von Herrn Michels (Leiter des Stadtbauamtes) befinde sich die neu erarbei­tete Planung noch im Entwurfsstadium.

Die vorhandene Fahrzeughalle der Feuerwehr entspreche allen Vorschriften, welche für Bestandshallen gelten würden, weshalb von einer Erweiterung (Anbau) abgesehen werde.

Die seitens des früheren Leiters der Abt. Hochbau/Bauordnung beim Stadtbauamt, Herr Keßler, vor ca. 5 Jahren vorgestellte Umbauplanung (einschl. zusätzlicher Fahrzeughalle) sei schon deshalb nicht mehr umsetzbar, da seitens der Aufsichts- und Dienstleistungs­direktion (ADD) nur noch unabweisbare Ausgaben genehmigungsfähig wären.

Es würden 2 – 3 Umbauvarianten erarbeitet, weshalb Herr Michels noch im laufenden Jahr eine Ortsbegehung vornehmen werde.

Es werde unter anderem auch die Schaffung einer Behindertentoilette untersucht. Sollte diese realisiert werden, müsse allerdings ein Raum voraussichtlich „wegfallen“.

 

In einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache wird die Schaffung einer Behin­dertentoilette im Erdgeschoss favorisiert, weshalb im Obergeschoss eine Toilette für Nicht­behinderte geschaffen werden sollte.

 

Fahrbahndecke Steinackerstraße

 

Laut Auskunft des UBZ würden die Risse nur punktuell ausgebessert, ebenso die Fahr­bahn, insbesondere Schlaglöcher.

Eine großflächige Ausbesserung sei nicht geplant, da ein Ausbau mittels wiederkehrenden Beiträgen im Zeitraum 2021 – 2025 vorgesehen wäre und sich die Kosten einer großflächi­gen Instandsetzung somit nicht vertreten ließen.

 

Erweiterung der Ausstattung des Kinderspielplatzes

 

Laut Mitteilung des UBZ sei eine Ergänzung des Spielangebotes für den Spielplatz – in Abstimmung mit dem Jugendamt – für das Jahr 2016 vorgesehen (unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel).


Durchführung von Unterhaltungsarbeiten im Bereich des Friedhofes

 

Laut Auskunft des UBZ würden die Pflegearbeiten auf den Friedhöfen mit entsprechendem Einsatz von Pflegegeräten und -maschinen grundsätzlich fach- und sachgerecht durch­ge­führt. Dabei werde selbstverständlich generell darauf geachtet, dass die Gräber nicht ver­schmutzt würden.

In der letzten Sitzung des Stadtrates am 06.11.2015 sei der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich „Pestizidfreie Kommune“ behandelt worden. Dabei sei vom UBZ vorgetragen worden, dass keine Pestizide mehr (insbesondere Herbizide) auf öffentlichen Flächen (dazu zählen auch die Friedhöfe) zum Einsatz kommen würden und daher auch wassergebundene Flächen und Wege, die in der Vergangenheit mit Herbiziden unkrautfrei gehalten worden seien, nun nach und nach „zugrünen“ könnten. Der Stadtrat habe dies begrüßt und zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorsitzende bemerkt, sie habe Herrn Dauber (UBZ) um die Zurverfügungstellung von Kies/Splitt gebeten, damit Friedhofsbesucher die Möglichkeit hätten, kleinere Mengen dieses Materials zwischen den Gräbern aufzubringen, um dadurch das Unkrautwachstum künftighin zu reduzieren.

 

Schlackenaufbereitungsanlage der Firma MDSU

 

Dem UBZ liege seitens der Firma MDSU keine Aussage über einen möglichen Baubeginn vor.

Außerdem habe der UBZ mitgeteilt, dass die Menge der auf dem Gelände des Abfallwirt­schaftszentrums Rechenbachtal gelagerten Schlacke nicht fortwährend zunehmen würde. Die angelieferte Schlacke werde – wie bisher auch – immer zeitnah aufbereitet.

 

Beim Stadtbauamt liege derzeit kein Bauantrag der Firma MDSU bezüglich der Errichtung einer Halle zwecks Schlackenaufbereitung vor.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel bemerkt, die geplante Besichtigung der Musteranlage der Firma MDSU in Reesen wäre wegen mangelndem Interesse der Verwaltungsratsmitglieder des UBZ abgesagt worden.

 

Sodann erkundigt sich Ortsvorsteherin Murer, ob seitens der Mitglieder des Ortsbeirates Interesse an einer solchen Besichtigung bestehe.

Daraufhin erklären sechs Ortsbeiratsmitglieder, dass sie diesbezüglich interessiert wären.

Auch Ortsvorsteherin Murer würde an einer Besichtigung teilnehmen.

 

Nach einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache erklärt die Vorsitzende, wegen der Verzögerung des Hallenbaues werde sie sich nochmals schriftlich mit der Firma MDSU in Verbindung setzen.

 

Benutzungsordnung Bolzplatz

 

Aufgrund einer massiven Beschwerde samt Klageandrohung eines Anwohners habe sie das entsprechende Schreiben – welches sie auszugsweise verliest – an die Verwaltung (Jugend­amt sowie UBZ) weitergeleitet.

Laut Mitteilung des UBZ würde – nach Vorgabe des Jugendamtes – kurzfristig der Text mehrerer Piktogramme wie folgt geändert/ergänzt:

 

-          Benutzung bis Einbruch der Dunkelheit, spätestens bis 19.00 Uhr

-          Benutzung bis 18 Jahre

Die Piktogramme seien bereits bestellt und mittlerweile auch geliefert worden. Sie würden in den nächsten Tagen angebracht.

 

Sodann informiert die Vorsitzende, laut Stellungnahme des UBZ sei der Bolzplatz pla­nungsrechtlich im Bebauungsplan MÖ 15 „Im Hanfgarten“ als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz festgesetzt. Der Bebauungsplan wäre seitens des Stadtrates in der Sitzung am 19.10.2005 als Satzung beschlossen worden und wäre mit der Bekanntmachung am 17.10.2005 in Kraft getreten.

Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sei – nach Rücksprache mit dem Stadt­bauamt – selbstverständlich auch der Lärmschutz abgeprüft und somit diesbezüglich „Planungssicherheit“ für den Bolzplatz hergestellt worden.

An den Stirnseiten hinter den Toren seien Ballfangzäune errichtet worden, der untere Teil des Zaunes aus Metall (insbesondere wegen Vorbeugung gegen Zerschneiden/Vandalis­mus) und der obere Teil als Netz. Die Arretierung des Metallzaunes werde regelmäßig überprüft und eventuell „lockere“ (scheppernde) Teile nachgezogen.

Eine Einzäunung an den Längsseiten sei nicht notwendig, da die Hauptspielrichtung von Tor zu Tor sei und abirrende Bälle an den Längsseiten grundsätzlich die Seltenheit sein sollten.

Von der ursprünglich geplanten dichten Gehölzpflanzung zu den Nachbargrundstücken (zu den Anwesen mit den Hausnummern 20 und 55) sei kaum noch etwas vorhanden. Es wäre vorgesehen, im Jahr 2016 die Gehölzpflanzung (ist auch als solche im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche – Randeingrünung des Bolzplatzes festgesetzt) neu anzulegen. Dadurch würden abirrende Bälle gehindert, auf die Nachbargrundstücke zu fliegen und zudem werde durch die Eingrünung Sichtschutz gewährleistet.

 

In einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache wird seitens mehrerer Orts­beiratsmitglieder Unverständnis bezüglich der Änderung oben genannter Piktogramme geäußert, weshalb eine diesbezügliche Information des Ortsbeirates seitens der Verwaltung gewünscht wird.

 

Ortsvorsteherin Murer sagt zu, sie werde sich diesbezüglich mit dem Jugendamt bzw. Rechtsamt in Verbindung setzen, wobei sie darauf hinweist, dass die Auswahl/Text der Piktogramme nicht in der Zuständigkeit des Ortsbeirates liege, sondern in den Bereich der „laufenden Verwaltung“ falle, weshalb allenfalls eine Anhörung möglich sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery ist der Auffassung, die Einberufung von Sitzungen des Orts­beirates sollte möglichst etwas häufiger erfolgen.

 

Die Vorsitzende erklärt, im Jahr 2014 hätten vier Sitzungen und im laufenden Jahr 2015 drei Sitzungen stattgefunden.

Die nächste Sitzung beabsichtige sie im Frühjahr 2016 (voraussichtlich im Februar) durch­zuführen.


 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 30 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

Amt 84 – 3 x