Ortsvorsteherin Seibert berichtet, am 04.11.2015 habe eine Zusammenkunft der Ortsvorsteher/

innen mit den Herren Oberbürgermeister Pirmann und Bürgermeister Franzen

stattgefunden, wobei die Thematik „Begrüßungsgeschenk für Neugeborene im Bereich

der Vororte“ besprochen worden wäre.

Dabei sei man übereingekommen, dass seitens des Jugendamtes an der bisherigen Verfahrensweise

festgehalten werden solle, d.h. Vertreter des Jugendamtes überreichen den

Eltern von Neugeborenen ein sogenanntes „Begrüßungspaket“ samt Anschreiben von

Herrn Oberbürgermeister Pirmann.

Dies sei sinnvoll, da hierdurch bereits frühzeitig ein persönlicher Kontakt von Mitarbeitern

des Jugendamtes zu den Erziehungsberechtigten hergestellt werden könnte.

Oben genanntem „Begrüßungspaket“ werde künftighin lediglich zusätzlich noch ein

Schreiben der jeweiligen Ortsvorsteherin bzw. des jeweiligen Ortsvorstehers beigefügt,

sofern es sich um Neugeborene aus den Vororten handele.

 

Die Vorsitzende berichtet weiter, allerdings könne das „Begrüßungspaket“ lediglich denjenigen

Eltern überreicht werden, welche das sogenannte „Elterngeld“ beim Jugendamt

beantragen würden (ca. 60 % der Eltern würden einen entsprechenden Antrag stellen).

Der Grund hierfür wäre, dass es dem Standesamt – aus Gründen des Datenschutzes – nicht

erlaubt sei, Daten von Neugeborenen an das Jugendamt weiterzugeben.

Deshalb habe das Jugendamt nur dann Kenntnis über Neugeborene, wenn die Eltern des

Kindes „Elterngeld“ beantragen würden.

 

Die Anwesenden nehmen diese Informationen zur Kenntnis, wobei das beabsichtigte

Anschreiben der Ortsvorsteherin befürwortet wird. Diesbezüglich werden keine Einwände

oder Bedenken geäußert.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.


 

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Amt 10 – 1 x

Amt 51 – 1 x