Ortsvorsteher Kunze informiert, anlässlich einer diesbezüglichen Besprechung am 04.11.2015 der Ortsvorsteher/innen mit Herrn Oberbürgermeister Pirmann und Herrn Bürgermeister Franzen bezüglich „Begrüßungsgeschenk für Neugeborene“ sei man übereingekommen, dass an der bisherigen Verfahrensweise – d.h. Mitarbeiter des Jugend­amtes überreichen den Eltern von Neugeborenen ein sogenanntes „Begrüßungspaket“ – festgehalten werde, wobei lediglich das „Begrüßungspaket“ um ein Schreiben des je­weiligen Ortsvorstehers/der jeweiligen Ortsvorsteherin (soweit es sich um Neugeborene in den Vororten handelt) ergänzt werden solle.

Dem „Begrüßungspaket“ liege außerdem ein Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Pirmann bei.

 

Der Vorsitzende berichtet weiter, das Begrüßungspaket könne jedoch lediglich Eltern über­reicht werden, welche das sogenannte „Elterngeld“ beim Jugendamt beantragen würden, da das Standesamt aus Gründen des Datenschutzes nicht befugt sei Daten im Zusammenhang mit Geburten an das Jugendamt weiterzugeben und das Jugendamt somit nur dann Kennt­nis von Neugeborenen erlange, wenn die Eltern das sogenannte „Elterngeld“ beantragen würden.

 

Ortsvorsteher Kunze bemerkt, falls er Kenntnis von Neugeborenen im Stadtteil Wattweiler erlange, beabsichtige er, den Eltern zusätzlich ein kleines Begrüßungspräsent zu über­geben.

Ohne weitere Aussprache nehmen die Anwesenden diese Informationen zur Kenntnis.


 

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Amt 10 – 1 x

Amt 51 – 1 x