Ortsvorsteher Kunze verliest eine diesbezügliche Pressemitteilung des UBZ zur Schnee- und Eisbeseitigung (Winterdienst) aus den beiden Zweibrücker Tageszeitungen vom 07.11.2015.

 

Mit Beginn der kalten Jahreszeit seien alle Gehwege und Gehwegverbindungen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke bzw. Anwohnern von Eis und Schnee zu reinigen.

Dabei sei vor allem auf nachfolgend genannte Punkte zu achten:

 

-      Die Gehwege müssen zu den allgemeinen Verkehrszeiten (ab 7.00 bis 20.00 Uhr) von Schnee und Eis geräumt und gefahrlos begehbar sein.

 

-      Die Gehwege sind so breit zu streuen bzw. zu räumen (ca. 1,50 m), dass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können.

 

-      Von Grundstück zu Grundstück muss eine durchgehende Strecke begehbar sein.

 

-      Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Sägemehl etc. zu ver­wenden, kein Salz.

 

-      Geräumtes Eis bzw. geräumter Schnee sind so zu lagern, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und den Gehwegen nicht beeinträchtigt wird.

 

-      Es ist darauf zu achten, dass der Abfluss von Oberflächenwasser (bei Tauwetter) gewährleistet ist. Sinkkästen bzw. Straßenabläufe müssen unbedingt freigehalten werden.

 

Der Vorsitzende berichtet, der Winterdienst im Bereich der Hauptverkehrsstraßen in Wattweiler werde nach wie vor seitens des UBZ wahrgenommen.


 

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