Ortsvorsteher Kunze begrüßt den Revierförster, Herrn Daniel Rolland, zu diesem Tages­ordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Rolland verteilt zunächst eine Information bezüglich der Gliederung seines Vortrages an alle Ortsbeiratsmitglieder, welche der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

 

Allgemeiner Baumbestand

Herr Rolland informiert, der Gemeindewald Wattweiler umfasse eine Fläche von ca. 100 ha, wobei der jährliche Zuwachs ca. 750 Festmeter Holz – d.h. 750 m³ – betrage.

Die Gesamtfläche des Stadtwaldes Zweibrücken belaufe sich auf ca. 435 ha.

 

In den letzten Jahren hätte unter anderem auch im Wattweiler Wald die Problematik des Eschentriebsterbens bestanden, worüber die örtliche Presse mehrmals berichtet habe.

Diese Baumkrankheit könne u.U. zum vollständigen Absterben der befallenen Eschen führen, wovon auch größere Bäume mit einem Stammdurchmesser von ca. 60 cm – 70 cm betroffen sein könnten.

 

Im Bereich des Wattweiler Tales (in der Nähe der Kläranlage Wattweiler) wäre im Jahr 2015 ein sogenannter „Rückeweg“ gebaut worden.

 

Im Zusammenhang mit dem Fällen umsturzgefährdeter Bäume im Wattweiler Tal sei hier im Jahr 2015 während zwei Tagen eine Ampelanlage aufgestellt gewesen.

 

Im vergangenen Jahr seien auf der Gemarkung Wattweiler 271 Festmeter Holz einge­schlagen worden, wovon 189 Festmeter auf Laubholz und 82 Festmeter auf Nadelholz entfallen wären.

75 % des gesamten Einschlags hätten aus einer regulären Durchforstung resultiert, während die restlichen 25 % durch Baumfällungen zwecks Aushebens der Rückewegtrasse angefallen wären.

Im Durchschnitt der vergangenen Jahre liege die „Holzernte“ im Bereich der Gemarkung Wattweiler bei ca. 350 – 360 Festmeter, was bedeute, dass wesentlich mehr Wald zuwachse, als eingeschlagen werde.

 

Grenzbepflanzung

Die Grenzbepflanzung sei grundsätzlich im Landesnachbarrecht geregelt, wobei in den

§§ 44 und 45 die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken festgelegt seien.

Die Grenzabstände für den Wald würden in § 49 behandelt.

Hier wäre beispielsweise geregelt, welcher Abstand zwischen einem neu angepflanzten Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen einzuhalten wäre. In diesem Fall sollte der Abstand des Waldes 6 m betragen.


 

Im Zusammenhang mit den Grenzabständen von Bäumen sei außerdem der § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgeblich, worin der „Überhang“ von Zweigen etc. geregelt sei.

Der betroffene Grundstücksnachbar wäre berechtigt, die über sein Gelände ragenden Zweige bzw. in sein Grundstück hineinwachsenden Wurzeln zu entfernen, wenn hierdurch eine Beeinträchtigung seines Grundstückes bestehe.

 

Von großer Bedeutung seien die Abstände von Bäumen an Straßen.

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) seien die Fahrzeugbreiten und –höhen geregelt, welche für dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen maßgeblich wären, um diese gefahrlos befahren zu können.

In diesem Zusammenhang habe er sich wegen des sogenannten „Lichtraumprofils“ mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Verbindung gesetzt, wobei ihm mitgeteilt worden wäre, dass seitens LBM auf ein „Lichtraumprofil“ in der Höhe von 4,50 m bzw. 1,50 m (seitlich) geachtet werde.

Dies bedeute, dass in diesen Verkehrsräumen keinerlei Bewuchs von überhängenden Ästen oder sonstigen Pflanzenteilen bestehen sollte.

Bei Neuanpflanzungen werde seitens LBM ein Mindestabstand der Pflanzung zur Straße hin von 4,50 m gefordert.

In diesem Zusammenhang weist Herr Rolland auf den Bestandsschutz insbesondere von älteren Alleen hin, wobei sich oftmals Bäume in sehr geringem Abstand zur Straße hin befinden würden.

Da es sich hierbei um landschaftsprägende Elemente handele, werde von einer Entfernung diesbezüglicher Baumbestände abgesehen.

 

Aktivitäten im „Wattweiler Wald“ im Jahr 2016

Die zum Jahresbeginn in Angriff genommene Holzeinschlagsmaßnahme (ca. 150 Fest­meter) in der Abteilung „Farrenberg“ (Distrikt „Habschied“) – d.h. Ortsausgang Watt­weiler, im links neben der Kläranlage befindlichen Wald – sei fast abgeschlossen.

 

Derzeit laufe eine Holzerntemaßnahme von Eichenstammholz (ca. 40 Festmeter) in der Abteilung „Brandkuppe“ (Distrikt „Guldenschlucht“).

 

Darüber hinaus sei der Bau eines weiteren Rückeweges in der Abteilung „In den Fichten“ angedacht, wobei die Realisierung dieser Maßnahme, welche entweder im laufenden Jahr oder im Jahr 2017 erfolgen könnte, derzeit noch nicht definitiv feststehe.

 

Im Anschluss daran dankt Ortsvorsteher Kunze Herrn Revierförster Rolland für seine Informationen.


 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Forstamt – 1 x