Der Vorsitzende erläuterte, dass die Stadt Zweibrücken vorerst kein eigenes neues Konzept für die Bedarfsbemessung von Unterkunft und Heizung erstellen wird.

 

Das bisherige Konzept hat einer gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten.

 

Aus der vorliegenden Informationsvorlage zur Sitzung des Sozialausschusses ist ersicht­lich, dass sich als rechtliche Konsequenz nunmehr die vorübergehende Anwendung der Mietwerte aus der jeweils geltenden Wohngeldtabelle zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % ergibt.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mittlerweile ein Gutachten an ein Forschungsinstitut in Auftrag gegeben, zur Erarbeitung von Regelungsmöglichkeiten im Hinblick auf den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Hiermit sollen empirische Grundlagen und Konzept-Alternativen ermittelt werden, sodass sinnvollerweise erst danach ein neues Konzept erarbeitet wird. Mit dem Ergebnis soll den Landkreisen und kreisfreien Städten eine rechtssichere Umsetzung zur Festlegung von Angemessenheitsgrenzen künftig garantiert wer­den.

 

Nachfragen des Ausschussmitgliedes Bernhard Schneider können erst nach einer Rück­sprache mit dem Jobcenter beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen ist aus der beigefügten Protokollergänzung ersichtlich.