Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes MÖ 18 „ Kindertagesstätte Höhenstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60