Ortsvorsteher Kunze berichtet, laut Auskunft von Herrn Mannschatz (UBZ) hätten die Sanierungsarbeiten (Straßenunterhaltungsarbeiten) im Bereich der K 1 (Ortsausgang bis Landesgrenze) bislang – aufgrund ungünstiger Witterung – noch nicht vollständig durch­geführt werden können.

Die noch ausstehenden Restarbeiten würden – bei hierfür geeigneten Witterungsbe­dingungen – unverzüglich in Angriff genommen.

 

Im Zusammenhang mit den in oben genanntem Bereich dringend erforderlichen, grund­legenden Straßenausbauarbeiten habe er sich mit Herrn Oberbürgermeister Pirmann in Verbindung gesetzt, wobei er sich unter anderem auch nach dem voraussichtlichen Termin zur Durchführung dieser Tiefbaumaßnahme erkundigt habe.

Ihm sei daraufhin mitgeteilt worden, dass derzeit noch kein diesbezüglicher Termin abseh­bar wäre.

Somit sei davon auszugehen, dass auch im Jahr 2017 hier keinerlei Arbeiten zwecks Ver­besserung der Bausubstanz der Straße erfolgen werden.

 

Bezüglich der im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 01.02.2016 angeregten Beschilderung („Achtung Straßenschäden“) in dem Teilbereich der K 1 ab Ortsausgang bis Landesgrenze werde er in den nächsten Tagen – zusammen mit Herrn Mannschatz (UBZ) – eine Ortsbesichtigung vornehmen.

Hinsichtlich Höhe der jährlich anfallenden Kosten zur Straßenunterhaltung (Instandhal­tungskosten) in diesem Bereich sei ihm seitens UBZ mitgeteilt worden, dass diesbezüglich keine Auskunft erteilt werde.

 

Auch die Sanierungsarbeiten im Bereich Hochwaldstraße seien teilweise in Angriff genommen worden und hätten ebenfalls – witterungsbedingt – unterbrochen werden müssen. Sie würden demnächst – günstige Witterung vorausgesetzt – wieder aufgenom­men und zum Abschluss gebracht.

 

Im Anschluss daran spricht der Vorsitzende die in einem Teilbereich des Gehweges der Straße „Schulacker“ bestehenden Schäden (Gehweg weist erheblichen Schrägegrad auf) an, wobei er darauf hinweist, dass auch diese Sanierungsmaßnahme demnächst seitens UBZ in Angriff genommen werde.

Bezüglich der exakten Terminplanung werde er sich nochmals mit Herrn Mannschatz (UBZ) in Verbindung setzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz weist darauf hin, die FWG-Ortsbeiratsfraktion sei der Auf­fassung, dass hier eine gravierende Unfallgefährdung bestehe, weshalb die Sanierungs­arbeiten möglichst zeitnah terminiert werden sollten.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner bestätigt dies und ergänzt, die öffentliche Verkehrsfläche befinde sich hier in einem nicht mehr zulässigen Zustand.


 

Deren Quer-/Seitenneigung betrage mittlerweile stellenweise bereits 14 %. In den ein­schlägigen Regelwerken werde eine Querneigung von lediglich 2 % - 3 % empfohlen.

Außerdem würden Hydrantendeckel bzw. Deckel von Versorgungsleitungen mehr als 3 cm hochstehen, wobei die Bordsteine bis zu ca. 5 cm abgesenkt wären.

Beim UBZ sollte deshalb seitens Ortsvorsteher Kunze die Zusage eines verbindlichen Bau­termins mit Nachdruck angestrebt werden.

 

Der Vorsitzende sagt zu, in dieser Angelegenheit werde er Ortsbeiratsmitglied Körner über die weiteren Terminplanungen informieren.


 

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