Sitzung: 05.04.2016 Ortsbeirat Wattweiler
Zunächst spricht Ortsvorsteher Kunze die beabsichtigte Neugestaltung des Eingangsbereiches des Sportheimes (bis zum Parkplatz hin) an, worüber mittlerweile bereits ein Gespräch zwischen Ortsbeiratsmitglied Nentwig und Herrn Christmann (Kämmerei) erfolgt wäre.
In oben genanntem Zusammenhang habe Ortsbeiratsmitglied Nentwig in der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 01.02.2016 hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung zur Durchführung von Verschönerungsmaßnahmen (Anpflanzung von Rosen sowie Anpflanzung einiger Sträucher entlang des Sportplatzzaunes) angefragt.
Diesbezüglich werde er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informieren.
Sodann bemerkt Ortsbeiratsmitglied Brünisholz, im Rahmen der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 01.02.2016 sei eine Anfrage dahingehend erfolgt, ob Einwohner berechtigt seien Einsicht bezüglich der Verwendung der Verfügungsmittel (Vorortbudget) im Jahr 2015 zu nehmen.
Der Vorsitzende antwortet, laut Rücksprache mit der Verwaltung (Kämmerei) könne dies nicht befürwortet werden.
Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Körner auf die bevorstehende Aufstellung von insgesamt 3 – 4 Windkraftanlagen (Windräder mit einer Höhe von jeweils 146 m – Nabenhöhe: 100 m) auf dem sogenannten „Renkersberg“ (Gemarkung Webenheim) hin, worüber in der Zweibrücker Tageszeitung „Pfälzischer Merkur“ am 19.02.2016 sowie am 20.02.2016 berichtet worden wäre.
Der Baubeginn sei bereits Ende April 2016 vorgesehen, wobei diese Anlagen voraussichtlich bis September 2016 betriebsbereit wären.
In diesem Zusammenhang frage er sich, inwieweit die Gemarkung Wattweiler von diesem Bauvorhaben betroffen wäre.
Von Bedeutung für Wattweiler sei insbesondere die Frage, ob die Baustellenandienung vollständig über die Gemarkung Webenheim erfolge, oder ob diesbezüglich auch die Gemarkung Wattweiler betroffen wäre (z. B. Transporte von Bauelementen etc. über die sogenannte „Römerstraße“).
Die „Römerstraße“ befinde sich derzeit bereits in einem schadhaften Zustand, welcher sich infolge eventueller weiterer Transporte noch gravierend verschlechtern werde.
Ortsvorsteher Kunze sagt zu, er werde sich bezüglich dieser Anfrage mit der Verwaltung in Verbindung setzen und sodann die Ortsbeiratsmitglieder informieren.
Ortsbeiratsmitglied Nentwig bemerkt, seit 01.01.2016 bestehe in Rheinland-Pfalz das „Landestransparenzgesetz“. In diesem Zusammenhang bitte er die Verwaltung um Informationen bezüglich dessen Umsetzung im Bereich der Stadt Zweibrücken.
Seitens der Landesregierung sei beispielsweise eine sogenannte „Transparenzplattform“ geschaffen worden.
Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Nentwig die von der Rebenstraße zur Bliestalstraße führende fußläufige Verbindung (Treppenweg) an, wobei er darauf hinweist, dass einige der im dortigen Hangbereich befindlichen Bäume eine teilweise erhebliche Schrägstellung aufweisen würden.
Darüber hinaus sei ihm aufgefallen, dass das Wurzelwerk des im Kurvenbereich befindlichen Kirschbaumes bereits sichtbar wäre.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit erachte er Überprüfungen hinsichtlich der Standsicherheit oben genannter Bäume für notwendig.
Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Nentwig auf die am Spielfeldrand des Bolzplatzes befindlichen größeren Sandsteine (Findlinge) hin, wodurch eine Verletzungsgefahr für die Nutzer des Platzes bestehen würde. Die Findlinge sollten deshalb aus oben genanntem Bereich entfernt werden.
Außerdem befinde sich das Spielfeld des Bolzplatzes in einem derart schlechten Zustand, dass die Bespielbarkeit praktisch nicht mehr gegeben wäre.
Die hier zahlreich vorhandenen, teilweise tiefen Löcher sollten durch Aufbringung von Mutterboden verfüllt werden.
Er bitte Herrn Hell (UBZ) oben genannte Gefahrenstellen zu beseitigen.
Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Nentwig die Durchführung des Winterdienstes im Bereich der Straße „Schulacker“ – insbesondere in dem sehr steilen, hinteren Bereich zur Traubenstraße-/Rebenstraße hin – an.
Im Rahmen der „Einwohnerfragestunde“ der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 01.02.2016 habe Herr Mathias Körner darauf hingewiesen, dass – laut Auskunft eines Mitarbeiters des UBZ – der Schneepflug oben genannte Straße (einschl. Steigungsstrecke) nicht befahren könne, wenn hier Kraftfahrzeuge beidseitig parken würden.
Sollte dies den Tatsachen entsprechen, sei davon auszugehen, dass dadurch unter anderem auch ein Hindernis für größere Rettungsfahrzeuge (z. B. Feuerwehrfahrzeug im Einsatz) bestehen könnte.
Eventuell wäre diese Situation durch Gespräche mit den Anwohnern zu verbessern.
Ortsbeiratsmitglied Körner ist der Auffassung, zur Lösung oben genannter Parkproblematik käme ggf. ein einseitiges Halte- bzw. Parkverbot in Betracht, welches bereits in Höhe der Mauritiusschule beginnen sollte.
Ortsbeiratsmitglied Heilmann erklärt, ihrer Auffassung nach sei eine Regelung dahingehend überlegenswert, dass das Parkverbot wöchentlich wechselweise gelte (d.h. in „geraden Wochen“ rechtsseitiges Parkverbot und in „ungeraden Wochen“ linksseitiges Parkverbot).
Ortsbeiratsmitglied Brünisholz bemerkt, Voraussetzung zum Befahren des oben genannten steilen Teilbereiches in den Wintermonaten wäre, dass dieser geräumt werde.
Ein einseitiges Parkverbot (d.h. kein wöchentlicher Wechsel der Straßenseite) erachte er ggf. als sinnvoll. Zunächst sollten in der Straße „Schulacker“ (gesamter Straßenverlauf) einige „Probefahrten“ des Feuerwehrfahrzeuges erfolgen, um neuralgische Punkte in Erfahrung zu bringen.
Ortsvorsteher Kunze sagt zu, er werde sich bezüglich der Möglichkeit einer entsprechenden Beschilderung mit der Verwaltung in Verbindung setzen und ggf. Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates einladen.
Ortsbeiratsmitglied Körner erklärt, mit Verwunderung habe er festgestellt, dass in einem zwei Tage nach der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 01.02.2016 erschienenen Presseartikel über die Thematik des nichtöffentlichen Teils berichtet worden wäre. Er frage sich, wie dies möglich sei.
Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein weist darauf hin, das Ergebnis der Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung dürfe der Presse mitgeteilt werden – jedoch keine einzelnen Wortmeldungen oder vertrauliche Beratungsinhalte.
Bezüglich des oben genannten Presseartikels wäre dies korrekt gehandhabt worden, da hierin lediglich der Öffentlichkeit mitgeteilt worden wäre, dass in Wattweiler kein Neubaugebiet entstehen werde.
Ortsbeiratsmitglied Heilmann bittet die Verwaltung um Klärung der Frage, ob und ggf. welche Informationen aus der Beratung und Beschlussfassung über nichtöffentliche Tagesordnungspunkte der Presse übermittelt werden dürften.
Verteiler:
Amt 10 – 1 x
Amt 20 – 1 x
Amt 32 – 1 x
Amt 60/61 – 1 x
Amt 84 – 2 x