Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Dem der Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung der Stadt Zweibrücken über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbau­beitragssatzung wiederkehrende Beiträge) wird zugestimmt.

 


Ratsmitglied Gries nimmt ab Beginn dieses Tagesordnungspunktes an der Sitzung teil.
Ratsmitglied Presl kommt ab Mitte dieses Tagesordnungspunktes (während Präsentation Herr Eitel) an der Sitzung teil.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Herr Eitel erläutert die Satzung anhand einer Präsentation und begründet dabei noch einmal die Wahl der vorgeschlagenen Abrechnungseinheiten. Er geht auf die einzelnen Paragraphen ein und erklärt die jeweilige Bedeutung für die Umsetzung in der Praxis und Besonderheiten.

 

Ratsmitglied Gries spricht nach Ende der Präsentation noch einmal den Stadtanteil an. Er ist der Meinung, dass nicht nur die Rechtssicherheit der Satzung, sondern auch die politische Betrachtung wichtig sei und vertritt die Auffassung, dass aus Gleichbehandlungsgründen für alle Abrechnungseinheiten der gleiche Stadtanteil festgelegt werden sollte, da die Erklärung der detaillierten Berechnung für Bürger schwierig zu erklären sei. 

 

Herr Eitel antwortet, dass eine solche einheitliche Festsetzung mit Sicherheit durch das Gericht beanstandet werden würde. Die Festlegung müsse nachvollziehbar und sinnvoll begründet sein. Aus diesem Grund sei für alle Einheiten eine komplizierte Berechnung erfolgt, um den Stadtanteil genau zu bestimmen:

Zunächst wird jede Straße einer Abrechnungseinheit einzeln betrachtet, einmal die gesamte Straßenlänge und daneben die Straßenlänge, die beitragsfähig ist. In den meisten Fällen stimmen diese beiden Größen miteinander überein.

Die beitragsfähige Straßenlänge wird multipliziert mit dem Gemeindeanteil, den man entsprechend der Lüneburger Tabelle für eine Straße der entsprechenden „Kategorie“ ansetzen kann (z.B. 25 % für eine reine Anliegerstraße, 40 % für eine Anliegerstraße mit Durchgangsverkehr und 60 % für eine Straße mit überwiegend Durchgangsverkehr). Aus dieser Berechnung ergibt sich ein so genannter Längenanteil für die entsprechende Straße.

Diesen Längenanteil errechnet man für sämtliche Straßen einer Abrechnungseinheit, sodass man am Ende einen Mittelwert für das Gebiet angeben kann. Dieser wird durch die Summe der beitragsfähigen Länge aller Straßen im Gebiet geteilt, was einen Prozentwert ergibt, der dann rechnerisch nachweisbar als Gemeindeanteil für diese Abrechnungseinheit festgelegt wird.

 

Beachten müsse man dabei, dass bei klassifizierten Straßen, die nicht in der Straßenbaulast der Stadt liegen, bei der Ermittlung des Anliegeranteils nicht der Fahrzeugverkehr, sondern der Fußgängerverkehr gewertet wird.

 

Ratsmitglied Dr. Gensch merkt darüber hinaus an, dass eine Vereinheitlichung der Prozentsätze eine Ungleichbehandlung bedeute, die nicht zu rechtfertigen sei. Trotzdem habe der Stadtrat einen Gestaltungsspielraum von ± 5 % und könne überlegen, die Gemeindeanteile alle um dieselbe Prozentpunktzahl anzuheben.

 

Herr Eitel antwortet, der Stadtrat dürfe generell den Gemeindeanteil anpassen, allerdings habe das OVG auch schon zu hoch angesetzte Anteile beanstandet. Zudem müsse man bei einer pauschalen Anhebung der Prozentsätze mit Beanstandungen durch den Rechnungshof und die ADD rechnen.

 

Ratsmitglieder Kaiser und Wilhelm machen die Vorschläge, die Berechnung des Stadtanteils im ersten Anschreiben an die Bürger zu erklären bzw. in jedem Abrechnungsgebiet aus Gründen der Transparenz eine Informationsveranstaltung durchzuführen.

Der Vorsitzende antwortet, dies sei sehr aufwändig und alle Grundlagen kaum über Massenbehandlung zu erklären. Vielmehr werde darauf hingewiesen, dass es eine genaue Berechnung gebe und alle Details und Erklärungen beim Bauamt in der Abteilung Tiefbau erfragt werden können.

 

Ratsmitglieder Dettweiler und Rimbrecht fassen zusammen, die Stadtanteile seien rechnerisch nachvollziehbar und deren Zusammensetzung mehrfach erklärt worden. Es müsse auch klar gestellt werden, dass Beiträge nur dort erhoben werden, wo auch entsprechende Arbeiten notwendig sind. Der Bedarf sei entscheidend und man könne nicht aus Gründen der Gleichbehandlung überall die gleichen Beitragssätze erheben, wenn nicht überall ausgebaut werden müsse.

 

Ratsmitglied Dr. Gensch ergänzt, es könne eventuell auch eine kurze Erklärung in der Zeitung erfolgen, sodass die Leser den Sachverhalt nachvollziehen können und glaubt, dass auch dadurch eine Akzeptanz der Bürger erreicht werden könne. Prinzipiell stimme die CDU-Fraktion der aktuellen Planung zu und hält es so für die beste Lösung.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider ist trotz vorangegangener Diskussionen der Meinung, dass der Gemeindeanteil der Abrechnungseinheit „Beckerswäldchen“ zu niedrig angesetzt sei stellt den Antrag, diesen um zwei Prozentpunkte auf 30 % anzuheben, damit er sich nicht zu sehr von den anderen unterscheidet.

 

Vor der Abstimmung wird vom Vorsitzenden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ratsmitglieder, die aufgrund der in der Verschonungsregelung in § 13 genannten Bereiche (Hauptstraße, Mühlstraße und Alexanderplatz bzw. -straße) nach § 22 GemO befangen seien, nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen.

Auch nach Erläuterung des Vorsitzenden, dass sich die Befangenheitsregelung auf Verwandte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad erstreckt, die aus der Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil haben könnten, erklärt sich keines der Ratsmitglieder als befangen. Somit nehmen alle Ratsmitglieder an der Abstimmung teil.

 

Dann fasst der Stadtrat zunächst bezüglich des weitergehenden Antrages von Ratsmitglied Dirk Schneider mehrheitlich folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag, den Gemeindeanteil der Abrechnungseinheit „Beckerswäldchen“ um 2 Prozentpunkte auf 30 % anzuheben, wird abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

1

Nein:

37

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 38 Ratsmitglieder teil.

 

 

Danach fasst der Stadtrat ohne Aussprache mehrheitlich folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

1

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 38 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.

 

 

 

Verteiler:

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