Ortsvorsteher Hüther berichtet, Herr Felix Schmidt habe sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Oberauerbach zum 12.10.2015 niedergelegt.

Der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen, wäre Herr Paul Schmidt, welcher bereits erklärt habe, dass er das Mandat annehme und somit in den Ortsbeirat Oberauerbach „nachrücke“.

 

Der Vorsitzende erklärt, in der heutigen Sitzung erfolge gemäß § 30 Abs. 2 GemO die Verpflichtung von Ortsbeiratsmitglied Schmidt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten.

Ortsbeiratsmitglieder würden ihr Amt – gemäß § 30 Abs. 1 GemO – unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben, wobei sie an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden wären.

 

Die Pflichten würden sich insbesondere aus folgenden Paragraphen der Gemeindeordnung ergeben:

§ 20 (Schweigepflicht)

§ 21 (Treuepflicht)

§ 22 (Sonderinteresse)

 

Sodann erläutert der Vorsitzende die drei vorstehend genannten Paragraphen.

 

Sodann verpflichtet Ortsvorsteher Hüther Ortsbeiratsmitglied Schmidt per Handschlag.

 


 

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Amt 10 – 1 x

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