Ortsvorsteher Hüther verweist auf die Vorlage (Antrag der Ortsbeiratsfraktion der Grünen Liste) zu diesem Tagesordnungspunkt, welche mit der Einladung zur heutigen Sitzung versandt wurde und somit jedem Ortsbeiratsmitglied vorliege.

Die Vorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Sodann erteilt der Vorsitzende dem Antragsteller, Ortsbeiratsmitglied Adelfang, das Wort.

 

Ortsbeiratsmitglied Adelfang berichtet im Sinne des o.g. Antrags und erläutert diesen, wobei er seine Befürchtung äußert, dass die geotechnische Barriere – in der seitens UBZ beabsichtigten Stärke – nach ca. 40 bis 50 Jahren undicht werden könnte und somit das Schadstoffrückhaltevermögen (insbesondere hinsichtlich Schwermetallen) nicht mehr gegeben wäre.

Deshalb sollten die in obigem Antrag genannten Vorgaben des Landesamtes für Geologie und Bergbau umgesetzt werden.

 

Im Anschluss daran berichtet der Vorsitzende, bezüglich der Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Struktur- und Genehmigungs­direktion Süd (Genehmigungsbehörde) habe am 13.04.2016 eine Verhandlung vor dem Oberverwal­tungsgericht Koblenz stattgefunden. Ein diesbezügliches Urteil stehe derzeit noch aus.

Aus verständlichen Gründen (sogenanntes „schwebendes Verfahren“) sei der UBZ derzeit zu keiner Stellungnahme bzw. Information bereit.

Ortsvorsteher Hüther erklärt, auch er selbst werde sich zur Sache nicht äußern. Zunächst müsse die Entscheidung des Gerichtes abgewartet werden.

 


 

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