Ortsvorsteherin Murer begrüßt die Herren Ehrmann (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) sowie Ernst (Jugendamt) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt Ihnen das Wort.

 

Zunächst verweist Herr Ehrmann auf die jedem Ortsbeiratsmitglied vorliegende Beschluss­vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, welche zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung versandt worden ist.

Die Beschlussvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Sodann informiert er sowohl anhand des alten, derzeit gültigen Bebauungsplanes als auch anhand des Entwurfs zur Aufstellung des beabsichtigten, neuen Bebauungsplanes (Mö 18/1 „Kindertagesstätte Höhenstraße, 1. Änderung“), wobei er berichtet, hier sei unter anderem auch die Schaffung einer Wohnbebauung durch Erschließung von ca. 5 – 6 Bau­plätzen über die Höhenstraße beabsichtigt.

Hinsichtlich des oben genannten kleinen Baugebietes stehe derzeit ein Investor noch aus.

Für die Kindertagesstätte würden sowohl Stellplätze benötigt, deren Fläche im ursprüng­lichen Bebauungsplan (im vorderen Bereich) entsprechend gekennzeichnet gewesen wäre, als auch eine Freifläche (Spielplatz) für die Kinder wäre erforderlich, deren Lage – infolge der beabsichtigten Erweiterung der Kindertagesstätte – angepasst (geändert) werden müsse, indem 10 m „in das alte Baufenster hineingerückt werde“, welches sich dadurch verkleinere.

Momentan würden interne Abstimmungen beim Stadtbauamt zwischen den Abteilungen Stadtplanung und Hochbau erfolgen.

Die Erweiterung der Kindertagesstätte wäre in gleicher Art wie der Bestandsbau (einge­schossig mit Flachdach) vorgesehen.

 

Sodann informiert Herr Ernst bezüglich der geplanten Erweiterung des Gebäudes der Kindertagesstätte.

Der Bestandsbau sei in Systembauweise errichtet worden.

Nachdem eine Baufirma – in Absprache mit Stadtbauamt und GeWoBau GmbH Zweibrücken – eine Grundlagenplanung für die beabsichtigte Erweiterung erstellt habe, sei das Raumkonzept mit der Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Danzenbecher, abge­stimmt worden.

Bauherr wäre die GeWoBau GmbH Zweibrücken, welche auch Eigentümerin des Bestandsgebäudes wäre.

Mit Erstellung der Ausführungsplanung werde ein externes Büro beauftragt.

Aufgrund des dringenden Bedarfes vor Ort sei das Jugendamt daran interessiert, dass dieses Bauvorhaben schnellstmöglich durchgeführt werde.

Bei dem rückwärtigen Bereich handele es sich um hängiges Gelände, weshalb hier erschwerte Baubedingungen bestehen würden. Infolge der Erweiterung des Gebäudes werde Grundstücksfläche benötigt, welche derzeit teilweise genutzt werde, um den


Kindern Außenspielmöglichkeiten zu bieten. Um diesen Flächenverlust zu kompensieren und eine weitere Grundstückszufahrt für UBZ – zwecks Pflege des Außenspielgeländes – zu gewährleisten, werde dieser Bereich um 10 m nach hinten verschoben.

Im Hinblick auf die Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren (U3-Betreuung) sei beab­sichtigt, das vorhandene Außenspielgelände zusätzlich um einen für diese Altersklasse ausgelegten Bereich im rückwärtigen Teil des Geländes zu ergänzen.

 

Im Anschluss daran stellt Herr Ernst das im Erweiterungsteil des Gebäudes geplante Raumprogramm vor.

Hier wären neben einem Speiseraum auch ein Gruppenraum, ein Sanitär-/Wickelbereich sowie ein Förderbereich und ein Schlafraum vorgesehen.

Darüber hinaus werde auch ein Förderraum – welcher auch für Elterngespräche nutzbar wäre – sowie eine separate Toilette geschaffen.

Der Neubauteil werde eine Bruttogeschossfläche von insgesamt 290 m² umfassen.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf erkundigt sich, ob infolge Erweiterung der Kindertagesstätte zusätzliche Stellplätze geschaffen würden, da hiermit auch eine Personalmehrung ver­bunden sei. Außerdem werde sich die Anzahl der Erziehungsberechtigten, welche Kinder zu dieser Betreuungseinrichtung bringen bzw. abholen würden, ebenfalls erhöhen.

Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Anzahl der Stellplätze relativ knapp be­messen.

 

Herr Ehrmann verweist auf o. g. interne Abstimmungen, wobei unter anderem auch der Bedarf an Stellplätzen – gemäß des sogenannten „Stellplatzschlüssels“ – ermittelt werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Murer ist der Auffassung, es sei zweckmäßig, hier einen kleineren Wendebereich vorzusehen.

 

Herr Ernst erklärt, die Möglichkeit zur Schaffung von 2 – 3 zusätzlichen Parkplätzen im hinteren Teil des Geländes werde derzeit geprüft.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel regt an, anstelle der begrünten Hügel einen Zaunbereich samt Anpflanzung einer dicht wachsenden Hecke zu favorisieren, was sie insbesondere hinsicht­lich Lärmschutz sowie einer Verminderung der Staubbelastung für die Kinder als sinnvoll erachte. Außerdem wäre dies platzsparender zu realisieren, was die Schaffung zusätzlicher Parkplätze oder eines Wendebereiches ermögliche.

 

Insbesondere im Zusammenhang mit einer Vereinfachung der Kleinkinderbetreuung (Beaufsichtigung) erachtet Ortsbeiratsmitglied Jost es als zweckmäßig, das derzeit im vorderen Bereich der Kindertagesstätte befindliche U3-Außenspielgelände vollständig in den rückwärtigen Teil des Geländes – d. h. in größtmöglicher Entfernung zur Höhen­straße – zu verlagern, wodurch auch die Schaffung einiger zusätzlicher Parkplätze im vorderen Bereich ermöglicht werde.

Darüber hinaus bittet Ortsbeiratsmitglied Jost auf den nach Erweiterung der Kindertages­stätte noch vorhandenen, unbebauten städtischen Restflächen regelmäßig Pflege-/Mäh­arbeiten durchzuführen. In der Vergangenheit wären diesbezüglich massive Beschwerden seitens der Anlieger erfolgt.


 

Herr Ehrmann bemerkt, hierfür wäre die Kämmerei (Liegenschaftsverwaltung) zuständig, welche diesbezüglich informiert werde.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder befürworten die vorgestellte Vorentwurfsplanung zum Be­bauungsplan, wobei keine diesbezüglichen Einwände oder Bedenken geäußert werden.

 

Ortsvorsteherin Murer dankt den Herren Ehrmann sowie Ernst für ihre Informationen.

 


 

Verteiler:

GeWoBau – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x