Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0438/2016.

 

Er begrüßt die Herren vom Autobahnamt Montaubaur (Herrn Baudirektor Ulrich Neuroth, Herrn Michael Palm) und bittet um Erläuterungen des Gestaltungsentwurfs der geplanten Lärmschutz-wand.

 

Herr Baudirektor Neuroth erklärt, dass die technische Seite der Lärmschutzwände in der Vergangenheit schon vorgestellt worden sei. Heute ginge es um die weiteren Abläufe und um die Gestaltungsentwürfe. Anregungen könnten berücksichtigt werden. Er erläutert den geplanten Verlauf der Lärmschutzwände. Er führt weiter aus, dass nach der technischen Planung die so genannte RE-Entwurfsplanung (Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau) käme, damit könne dann Baurecht geschaffen werden. Für den Abschnitt „Lärmsanierung“ (Lärmschutzwände 1 + 2) sei die Planung im Vorfeld bereits soweit abgestimmt, dass dies über ein Abstimmungsverfahren erfolgen könne, sofern alle Beteiligten zustimmen. Ansonsten sei, wie für den Abschnitt „Lärmschutzvorsorge“ (Lärmschutzwand 3), ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das nach seiner Einschätzung ca. 1 Jahr dauern würde. Den Baubeginn der Maßnahme schätzt er auf das Jahr 2018.

 

Die Höhe der Lärmschutzwände betrage teilweise zwischen 4 – 5 Metern, wobei beim Anfang und Ende der Wände eine Absenkung erfolge. Die Farbgestaltung wolle man dezent halten.

Er schlägt vor, die Vorder- und die Rückseiten der Wände gleich zu gestalten. Die Vorderseite (zur Autobahn hin) der Wand habe Hohlkörperelemente die den Schall absorbieren. Im Bereich von Brückenbauwerken sehe man eine transparente Gestaltung vor. 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Entwurfsgestaltung und befürwortet die geplanten transparenten Elemente.

 

Ausschussmitglied Hemmer fragt, wie man die unterschiedliche Schallreflexionsabsorbierung auf der Länge der Lärmschutzwände zwischen „Klarelementen“ und absorbierenden Hohlkörperelemente einschätze.

 

Herr Baudirektor Neuroth antwortet, je weniger man von den reflektierenden Flächen habe, desto effektiveren Schallschutz habe man hinter der Wand. Man könne auch entsprechende hochabsorbierende Elemente zwischen den Bauwerken installieren.

 

Ausschussmitglied Goos-Hoefer möchte wissen, ob es möglich sei, transparente „Fenster“ zu installieren.

 

Herr Baudirektor Neuroth merkt an, dass transparente Fenster konstruktiv sehr aufwändig seien. Des Weiteren sei dies auch eine Kostenfrage. Sein persönliches Empfinden sei, dass diese Fenster für den Autofahrer keinen Mehrwert darstellen. Man müsse auch die „Verunreinigung“ dieser Fenster berücksichtigen.

 

Ausschussmitglied Goos-Hoefer fragt, ob man „begrünte“ Bauelemente einbauen könne.

 

Herr Baudirektor Neuroth antwortet, dass die Begrünung zur Autobahnseite nicht vorgesehen sei.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass eine Begrünung auf der Rückseite (zur Stadt hin) angedacht sei.

Er schlägt zudem vor, dass die Entwürfe im Foyer vorm Ratssaal ausgehängt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger sich informieren können.

 

(Protokollzusatz: Die Gestaltungsentwürfe der geplanten Lärmschutzwände an der A8 wurden im Foyer, vorm Ratssaal, ausgehängt. Der Aushang erfolgte vom 18.05.16 – einschl. 14.06.16)

 

  

(Die Planzeichnungen sind im Ratsinformations- und Bürgerinformationssystem hinterlegt.)

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 


 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61