Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zurückgewiesen. Es werden keine entsprechenden Mittel in den Haushalt der Stadt Zweibrücken aufgenommen.

 


Ratsmitglied Schanne-Raab trägt vor, am 10. Mai habe ein Gespräch mit Herrn Kafitz stattgefunden, der als Regionalkoordinator Integration vom BAMF vor Ort war, um aus seiner Sicht die aktuelle Situation in Zweibrücken zu beurteilen.

Infolgedessen wurde der Antrag formuliert, um die Stadt zur Entwicklung eines Konzeptes aufzufordern, das die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen in Zweibrücken in Bezug auf Flüchtlings- und Integrationsarbeit regelt. Darüber hinaus sei die Integrationsarbeit primär Aufgabe des Bundes, der für die entsprechenden Maßnahmen vollständig die Kosten trage. Demnach würde für die Stadt keine finanzielle Belastung entstehen.

 

Der Vorsitzende ist der Meinung, diese Aufforderung sei aus dem Inhalt des Antrages nicht hervorgegangen, vielmehr verstehe man den Text so, dass die Arbeit der Volkshochschule noch weiter ausgebaut werden solle. Diesbezüglich sei bereits im Stadtvorstand besprochen worden, dass es sich um eine Volkshochschule mit Anteilen an Integrationsarbeit handele und nicht umgekehrt.

 

Zum Vergleich mit anderen Gebietskörperschaften wurde den Ratsmitgliedern vorab eine Tischvorlage mit Anhang zur Verfügung gestellt, in dem die angebotenen Kurse der umliegenden Städte und Kreise verglichen werden. Daraus gehe eindeutig hervor, dass in Zweibrücken mit Abstand die meisten Kurse stattfinden, obwohl es sich um die kleinste Gemeinde handele.

Der Vorsitzende ist der Auffassung, dass in Zweibrücken im Bereich Integration sehr gute Arbeit geleistet werde, auch in erfolgreicher Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Institutionen. Der Aufwand vor Ort sei im Vergleich zur Größe der Kommune unverhältnismäßig größer als bei vielen anderen. Jetzt sei es am Bund, etwas zu regeln und Träger zu suchen, dies sei nicht Aufgabe der Stadt oder der Volkshochschule. Ebenso könne nicht alles aufgefangen werden, was an anderen Stellen versäumt werde.

Darüber hinaus sei bei solchen „100%-Förderungen“ erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass die Kosten nach gewisser Zeit nicht mehr vom Bund übernommen, sondern die Kommunen nachträglich in die Pflicht genommen werden, die Maßnahmen selbst zu finanzieren.

 

Aus genannten Gründen schlägt er vor, den Antrag zurückzuweisen.

 

Ratsmitglied Schanne-Raab ist der Meinung, man könne nicht einfach trennen zwischen Integrationskursen und Bildungsarbeit der Volkshochschule. Die VHS habe vom Bildungskonzept her eine Aufgabe für alle Bürger, egal ob deutsch oder mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören neben anderen Sprach- oder Bildungskursen auch Integrationskurse.

 

Die Ratsmitglieder Wilhelm, Kaiser, Gauf und Hemmer schließen sich der Meinung des Vorsitzenden an. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, Konzepte zu entwickeln, sondern des Bundes. Dies sei klar zu trennen. Auch bezüglich der Folgekosten, wenn eine Förderung irgendwann ausbleibt, bestehen Bedenken. Es sollten andere Träger herangezogen werden, da nicht alles durch die VHS alleine getragen werden kann und vor Ort genug geleistet werde.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, die Volkshochschule werde dabei unterstützt, so weiter zu arbeiten wie bisher, allerdings sollte der Umfang nicht erhöht werden. Er stellt zur Abstimmung, den Antrag zurückzuweisen und keine weiteren Mittel hierfür in den Haushaltsplan der Stadt aufzunehmen.

 

Der Stadtrat fasst mehrheitlich folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

3

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

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Büro I

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