Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

 

1.         Die Aufstellung des Bebauungsplanes WA 21 „Buchenwaldhof“ wird gem. § 2 Abs. 1     BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu      entnehmen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen             Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3   Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 32 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60