Sitzung: 22.06.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlüsse:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes WA 21 „Buchenwaldhof“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Der Stadtrat fasst ohne Aussprache e i n s t i m m i g folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
31 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |
An der Abstimmung nahmen 32 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60