Sitzung: 22.06.2016 Stadtrat
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
1 Anfrage von Ratsmitglied Weber
Baufertigstellung
Alte Ixheimer Straße
Ratsmitglied Weber möchte wissen, ob der Zeitplan eingehalten werden könne.
Antwort der Verwaltung
Die unwetterbedingten Verzögerungen werden derzeit aufgearbeitet. Die Verwaltung sei natürlich bemüht, den Zeitplan einzuhalten, aber es könne keine Garantie gegeben werden, falls das Wetter sich wieder verschlechtert oder andere unvorhersehbare Behinderungen eintreten.
2 Anfrage von Ratsmitglied Dettweiler
Fehlendes
Geld Stadtkasse
Ratsmitglied Dettweiler fragt, ob es in dieser Sache neue Erkenntnisse gebe.
Antwort
der Verwaltung
Der Vorsitzende verneint dies, es handele sich weiterhin um ein laufendes Polizeiverfahren.
3 Anfrage von Ratsmitglied Dirk
Schneider
Bauausführungen
und Lampen in der Maxstraße
Ihm sei aufgefallen, dass in der Maxstraße neue Lampen installiert wurden, allerdings sei eine einzige noch nicht erneuert worden.
Antwort
der Verwaltung
Herr Eitel antwortet, diese Lampe werde auch noch entfernt, allerdings wolle die Verwaltung für die Übergangszeit noch eine Lichtquelle als Notbeleuchtung zu erhalten und nicht alle gleichzeitig entfernen.
4 Anfrage von Ratsmitglied Neubert
Baumängel
in der Maxstraße
Ratsmitglied Neubert ergänzt zu den vorhergegangenen Ausführungen, ihm seien von verschiedenen Stellen Baustellenmängel im Bereich der Maxstraße mitgeteilt worden. Er zählt unter anderem folgendes auf:
- Aufgrund von Gewährleistungsansprüchen sei drei Mal Sand verfüllt und dann wieder abgesaugt worden.
- Bei Lichtschächten wurde nur das Gitter verlegt, aber keine Schächte als solche angelegt.
- Zwischen Bordstein und dem verlegten Pflaster Abstände von bis zu 1 cm.
- In den Absperrschächten seien Senkungen von 4 – 5 cm.
- Auf einer Straßenseite stehen mehr Lampen als auf der anderen Seite.
Antwort der Verwaltung
Der Vorsitzende gibt an, die Verwaltung wisse über die Baustelle Bescheid, allerdings seien Lichtschächte eine Privatangelegenheit und Beleuchtungen werden gemessen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend installiert. Alles andere werde im Rahmen der Bauabnahme geregelt.
Verteiler:
Amt 10
Amt 20
Amt 60
Amt 81
Amt 84