Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlüsse:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 105 „Schützenstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan ZW 105 „Schützenstraße“ durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider ist der Meinung, ein Lückenschluss sei grundsätzlich zu begrüßen, allerdings handele es sich um vorliegenden Fall nicht um einen solchen, sondern um eine Bebauung der Firma in zweiter Reihe im Bereich der „grünen Lunge“ des Gebietes. Dies sei nicht richtig den Anwohnern gegenüber, außerdem würde trotzdem weiterhin eine Bebauungslücke bestehen.

 

Der Stadtrat fasst mehrheitlich folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 32 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60