Sitzung: 22.06.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Der Stadtrat fasst ohne Aussprache e i n s t i m m i g folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 32 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60