Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

 

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 32 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60