Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss soll sich gegen eine Erweiterung der Konditionierungs­anlage um die gefährlichen Abfallstoffe aussprechen.

(Begründung: siehe Anlage)

 

An der Abstimmung nahmen 10 Ortsbeiratsmitglieder sowie die Vorsitzende teil.


Ortsvorsteherin Murer verweist auf die jedem Ortsbeiratsmitglied vorliegende Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt, welche der Niederschrift beigefügt ist.

Die Vorsitzende empfiehlt, die Stellungnahme des Ortsbeirates Mörsbach vom 7.7.2016 zur beantragten Ausweitung der Konditionierungsanlage der Firma Terrag im Rechenbach­tal um gefährliche Abfallstoffe unverändert zu übernehmen.

 

Anmerkung:

Obengenannte Stellungnahme ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt eben­falls als Anlage beigefügt.

 

Sodann bittet sie um Wortmeldungen zu dieser Thematik.

 

Ortsbeiratsmitglied Blinn weist darauf hin, seit ca. 20 Jahren wären bezüglich Müllverar­bei­tung/Müllentsorgung zunehmend wirtschaftliche Interessen von Bedeutung.

In diesem Zusammenhang vertrete er die Auffassung, die Firma Terrag sei nicht in dem er­forderlichen Maße zuverlässig und lasse die erforderliche Transparenz (z.B. bei Störfällen) vermissen.

Außerdem sei er der Meinung, dass die zur Verarbeitung in der Konditionierungsanlage an­gelieferten Abfallstoffe in zu geringem Umfang kontrolliert würden.

Deshalb werde er sich gegen die seitens der Firma Terrag beantragte Verarbeitung gefähr­licher Abfallstoffe aussprechen.

 

Ortsvorsteherin Murer macht darauf aufmerksam, in oben genannter Stellungnahme (Be­gründung) sei u.a. ausgeführt, das Krisenmanagement des Betreibers Terrag GmbH habe sich bei den bisher aufgetretenen Havarien als in jeder Hinsicht unzureichend erwiesen.

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Stäuben sei darüber hinaus fraglich, ob der Standort der Konditionierungsanlage (exponierte Lage) überhaupt geeignet wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied F. Murer regt eine zusätzliche Abstimmung an, wobei der Ortsbeirat eine Stellungnahme zu dem derzeitigen Betrieb der Konditionierungsanlage – d.h. zur Ver­arbeitung sogenannter ungefährlicher Stäube – abgeben sollte, da von Stäuben generell eine potentielle Gesundheitsgefährdung ausgehe.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan ist der Auffassung, diese Thematik sollte nicht im Rahmen der heutigen Sitzung behandelt werden.

Er erachte es als zweckmäßig, seitens der Ortsbeiratsfraktion B90/Die Grünen ggf. zu einer der nächsten Sitzungen die Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes zu be­antragen.

 

Ortsvorsteherin Murer stimmt Ortsbeiratsmitglied Stephan zu. Ein solcher Antrag sollte erst in der nächsten Sitzung behandelt werden.

 

Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Im Anschluss daran erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Christmann, ob der Ortsbeirat die Entscheidung über die beantragte Verarbeitung gefährlicher Abfallstoffe in der Konditio­nierungsanlage beeinflussen könne.

 

Die Vorsitzende antwortet, der Ortsbeirat gebe lediglich eine Stellungnahme ab, welche eine Empfehlung für die am 16.8.2016 anstehende Beschlussfassung des Bau- und Umwelt­ausschusses bezüglich der Stellungnahme der Stadt Zweibrücken darstelle.

Die letztendliche Entscheidung über den Antrag der Firma Terrag GmbH obliege der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

 

In einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache bemängelt Ortsbeiratsmitglied Igel den hinsichtlich der Abfallschlüsselnummer 10 01 16 falsch eingereichten Antrag der Firma Terrag GmbH, welcher insgesamt lediglich fünf Abfallschlüsselnummern umfasst habe.

Außerdem sei oben genannte Firma offensichtlich nicht in der Lage, ein adäquates Krisen­management zu leisten.

Darüber hinaus würden grundlegende Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten bzw. nicht überwacht.

Schon aus vorstehend genannten Gründen könne eine Verarbeitung von noch schadstoff­haltigeren Abfallstoffen als bereits genehmigt, auf keinen Fall befürwortet werden.

 

 

 

Verteiler:

I – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 84 – 1 x