Sitzung: 16.08.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0514/2016/1.
Er bittet Herrn Dipl.-Met. Rühling (Fa. Müller-BBM GmbH, Karlsruhe) um die Vorstellung des Immissionsmessprogramms der Deponie Rechenbachtal (April 2015 – März 2015).
(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
Herr Dip.-Met. Rühling erläutert, dass das Messprogramm im Rahmen des Planfeststellungs-verfahrens zur Deponieerweiterung Rechenbachtal angeregt worden sei, um die prognostischen Belastungen auch messtechnisch festzuhalten. Die Messungen seien durch die TÜV-Süd Industrie Service GmbH an sieben Messpunkten (April bis März 2016) durchgeführt worden.
Im Vorfeld sei festgelegt worden was gemessen werden sollte. Diese seien die Schwebstäube PM10 und PM2,5 (PM = partikelförmige Materie) und der Staubniederschlag im Nahfeld der Deponie. Insgesamt seien 14 Schwermetalle ermittelt worden. Zudem wurden zeitgleich meteorologische Daten erhoben die die Ausbreitung der Stäube primär beeinflussen.
Der Messpunkt Schwebstaub sei im Bereich des Kindergartens Mörsbach eingerichtet worden und weitere 6 Messpunkte, zur Messung von Staubniederschlag, rund um die Deponie. Im Messzeitraum hätten durchschnittliche meteorologische repräsentative Verhältnisse vorgelegen.
Am Kindergarten Mittelbach seien die Mittelwerte bei PM10 = 13 μg/m3 (Grenzwert 40 μg/m3)
und bei PM2,5 =
9 μg/m3 (Grenzwert = 25 μg/m3)
gemessen worden. Bei dem Kurz-
zeitwert (höchster Tagesmittelwert PM10) sei ein maximaler Wert von44 μg/m3
gemessen worden,
bei zulässigen 35 (Tage im Jahr) Überschreitungen von 50 μg/m3.
Im Anschluss erläutert er die Inhaltsstoffe im PM10 anhand einer Liste. Alle Konzentrationen
seien deutlich unter den Beurteilungswerten.
Zu den Ergebnissen des Staubniederschlages erklärt Herr Dipl.-Met.
Rühling, dass man rund um die Deponie Belastungen zwischen 15 und 26 mg/(m2
d) gemessen hätte, also deutlich unter den Beurteilungswerten von 350 mg/(m2
d). Er veranschaulicht die Inhaltsstoffe im Staubniederschlag im Vergleich zu
Hintergrunddaten anhand einer Tabelle.
Er fasst zusammen, dass das Belastungsniveau an Schwebstaub,
Staubniederschlag sowie Inhaltsstoffen als niedrig einzustufen seien und einem
ländlichen Hintergrund entspräche. Die Grenz- und Beurteilungswerte seien
direkt außerhalb des Deponiegeländes unterschritten. Ein Einfluss des
Deponiebetriebs auf die Schwebstaubbelastung könne man nicht erkennen.
Ausschussmitglied Wilhelm stellt fest, dass die gemessenen Belastungen
nicht einem Verursacher zuzuordnen sind.
Herr Dipl.-Met. Rühling bestätigt die Annahme.
Ausschussmitglied Gensch führt aus, dass die gemessenen Daten
Tagesmittelwerte seien. Er möchte wissen, ob es möglich sei ein genauer
Tageswert (hier: 16.07.15) ablesbar sei. Am besagten Tag hätte eine Bürgerin
aus Mörsbach eine Staubwolke über der Deponie Rechenbachtal gesichtet und
dokumentiert.
Herr Dipl.-Met. Rühling antwortet, dass messtechnisch nur die
Tagesmittelwerte (über einen Filter) erfasst werden können.
Auf Nachfrage erläutert er, dass über die gesamten Jahreszeiten gemessen
wurden. Die höchsten Schwebstaubbelastungen seien in den Monaten Februar/März
ermittelt worden.
Ausschussmitglied Gensch möchte wissen, ob es unterschiedliche Werte
zwischen den Messergebnissen die in der Hauptwindrichtung und den anderen geben
würde.
Dipl.-Met. Rühling erwidert, dass diese Werte sich nicht unmittelbar
vergleichen lassen. Bei den Schwebstaubmessungen hätte es ja nur einen
Messpunkt gegeben. Wenn man dies mit den Staubniederschlagsmessungen
vergleiche, gäbe es keine großen Unterschiede. Beim Umfeld Deponie seien Werte
von 15 und 26 mg/(m2 d) und im Bereich Kindergarten 20 mg/(m2
d) Staubniederschlag ermittelt worden.
Herr Dr. Gensch möchte wissen, ob ihn das Ergebnis der Messungen
überrascht hätte.
Dipl.-Met. Rühling antwortet, dass dies kein überraschendes Ergebnis sei.
Man habe diese Werte auch in dieser Größenordnung erwartet.
Frau Dr. Igel (stellv. Ortsvorsteherin Mörbach) stellt fest, dass somit
keine genaueren Messdaten als den Tagesmittelwert ermittelt werden können.
Dipl.-Met. Rühling bestätigt dies. Es können keine Aussagen über kürzere
Zeitperioden als über einen Tag gemacht werden.
Auf Nachfrage bestätigt Dipl.-Met. Rühling, dass dies ein anerkanntes
Messprogramm sei, was das Bundesimmissionsschutzgesetz
so vorsehe. Definierte Grenzwerte seien immer mit dem ent-sprechenden
Messverfahren gekoppelt.
Ausschussmitglied Schneider stellt fest, dass man nun Erkenntnisse habe,
dass die Grundbelastung nicht hoch sei. Es können weiterhin Stäube austreten,
diese seien aber im Ort (Mörsbach) nicht unbedingt messbar. Es hätte sich
gezeigt, dass die grundsätzliche Hintergrundbelastung dem Üblichen entspreche.
Ausschussmitglied Weber fragt nach den unterschiedlichen Messangaben.
Dipl.-Met. Rühling erläutert, dass alles was einatembar sei werde in der
Einheit μg/m3
(= Milligramm pro Kubikmeter Luft) während der Staubniederschlag in g/(m2
d) (= Gramm pro Quadratmeter Boden) angegeben werde. Diese Werte könnten dann
entsprechend hochgerechnet werden.
Ausschussmitglied Helbing möchte wissen, in welcher Höhe gemessen worden
sei.
Dipl.-Met. Rühling schätzt, dass die Messungen des Staubniederschlages
bei ca. 2 m und bei den Schwebstaubmessungen bei ca. 2,50 m Höhe (über Grund)
durchgeführt wurden.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis
Verteiler:
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