Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0514/2016/1.

 

Er bittet Herrn Dipl.-Met. Rühling (Fa. Müller-BBM GmbH, Karlsruhe) um die Vorstellung des Immissionsmessprogramms der Deponie Rechenbachtal (April 2015 – März 2015).

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Herr Dip.-Met. Rühling erläutert, dass das Messprogramm im Rahmen des Planfeststellungs-verfahrens zur Deponieerweiterung Rechenbachtal angeregt worden sei, um die prognostischen Belastungen auch messtechnisch festzuhalten. Die Messungen seien durch die TÜV-Süd Industrie Service GmbH an sieben Messpunkten  (April bis März 2016) durchgeführt worden.

Im Vorfeld sei festgelegt worden was gemessen werden sollte. Diese seien die Schwebstäube PM10 und PM2,5 (PM = partikelförmige Materie) und der Staubniederschlag im Nahfeld der Deponie. Insgesamt seien 14 Schwermetalle ermittelt worden. Zudem wurden zeitgleich meteorologische Daten erhoben die die Ausbreitung der Stäube primär beeinflussen.

Der Messpunkt Schwebstaub sei im Bereich des Kindergartens Mörsbach eingerichtet worden und weitere 6 Messpunkte, zur Messung von Staubniederschlag,  rund um die Deponie. Im Messzeitraum hätten durchschnittliche meteorologische repräsentative Verhältnisse vorgelegen. 

 

Am Kindergarten Mittelbach seien die Mittelwerte bei PM10 = 13 μg/m3 (Grenzwert 40 μg/m3)

und bei PM2,5 = 9 μg/m3  (Grenzwert = 25 μg/m3) gemessen worden. Bei dem Kurz-

zeitwert (höchster Tagesmittelwert PM10) sei ein maximaler Wert von44 μg/m3 gemessen worden,

bei zulässigen 35 (Tage im Jahr) Überschreitungen von 50 μg/m3.

Im Anschluss erläutert er die Inhaltsstoffe im PM10 anhand einer Liste. Alle Konzentrationen seien deutlich unter den Beurteilungswerten.

 

Zu den Ergebnissen des Staubniederschlages erklärt Herr Dipl.-Met. Rühling, dass man rund um die Deponie Belastungen zwischen 15 und 26 mg/(m2 d) gemessen hätte, also deutlich unter den Beurteilungswerten von 350 mg/(m2 d). Er veranschaulicht die Inhaltsstoffe im Staubniederschlag im Vergleich zu Hintergrunddaten anhand einer Tabelle.

 

Er fasst zusammen, dass das Belastungsniveau an Schwebstaub, Staubniederschlag sowie Inhaltsstoffen als niedrig einzustufen seien und einem ländlichen Hintergrund entspräche. Die Grenz- und Beurteilungswerte seien direkt außerhalb des Deponiegeländes unterschritten. Ein Einfluss des Deponiebetriebs auf die Schwebstaubbelastung könne man nicht erkennen.

 

Ausschussmitglied Wilhelm stellt fest, dass die gemessenen Belastungen nicht einem Verursacher zuzuordnen sind.

 

Herr Dipl.-Met. Rühling bestätigt die Annahme.

 

Ausschussmitglied Gensch führt aus, dass die gemessenen Daten Tagesmittelwerte seien. Er möchte wissen, ob es möglich sei ein genauer Tageswert (hier: 16.07.15) ablesbar sei. Am besagten Tag hätte eine Bürgerin aus Mörsbach eine Staubwolke über der Deponie Rechenbachtal gesichtet und dokumentiert.

 

Herr Dipl.-Met. Rühling antwortet, dass messtechnisch nur die Tagesmittelwerte (über einen Filter) erfasst werden können.

 

Auf Nachfrage erläutert er, dass über die gesamten Jahreszeiten gemessen wurden. Die höchsten Schwebstaubbelastungen seien in den Monaten Februar/März ermittelt worden.

 

Ausschussmitglied Gensch möchte wissen, ob es unterschiedliche Werte zwischen den Messergebnissen die in der Hauptwindrichtung und den anderen geben würde.

 

Dipl.-Met. Rühling erwidert, dass diese Werte sich nicht unmittelbar vergleichen lassen. Bei den Schwebstaubmessungen hätte es ja nur einen Messpunkt gegeben. Wenn man dies mit den Staubniederschlagsmessungen vergleiche, gäbe es keine großen Unterschiede. Beim Umfeld Deponie seien Werte von 15 und 26 mg/(m2 d) und im Bereich Kindergarten 20 mg/(m2 d) Staubniederschlag ermittelt worden.

 

Herr Dr. Gensch möchte wissen, ob ihn das Ergebnis der Messungen überrascht hätte.

 

Dipl.-Met. Rühling antwortet, dass dies kein überraschendes Ergebnis sei. Man habe diese Werte auch in dieser Größenordnung erwartet.

 

Frau Dr. Igel (stellv. Ortsvorsteherin Mörbach) stellt fest, dass somit keine genaueren Messdaten als den Tagesmittelwert ermittelt werden können.

 

Dipl.-Met. Rühling bestätigt dies. Es können keine Aussagen über kürzere Zeitperioden als über einen Tag gemacht werden.

 

Auf Nachfrage bestätigt Dipl.-Met. Rühling, dass dies ein anerkanntes Messprogramm sei, was das  Bundesimmissionsschutzgesetz so vorsehe. Definierte Grenzwerte seien immer mit dem ent-sprechenden Messverfahren gekoppelt.

 

Ausschussmitglied Schneider stellt fest, dass man nun Erkenntnisse habe, dass die Grundbelastung nicht hoch sei. Es können weiterhin Stäube austreten, diese seien aber im Ort (Mörsbach) nicht unbedingt messbar. Es hätte sich gezeigt, dass die grundsätzliche Hintergrundbelastung dem Üblichen entspreche.

 

Ausschussmitglied Weber fragt nach den unterschiedlichen Messangaben.

 

Dipl.-Met. Rühling erläutert, dass alles was einatembar sei werde in der Einheit μg/m3

(= Milligramm pro Kubikmeter Luft) während der Staubniederschlag in g/(m2 d) (= Gramm pro Quadratmeter Boden) angegeben werde. Diese Werte könnten dann entsprechend hochgerechnet werden.

 

Ausschussmitglied Helbing möchte wissen, in welcher Höhe gemessen worden sei.

 

Dipl.-Met. Rühling schätzt, dass die Messungen des Staubniederschlages bei ca. 2 m und bei den Schwebstaubmessungen bei ca. 2,50 m Höhe (über Grund) durchgeführt wurden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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