Ortsvorsteher Hüther berichtet, in einer früheren Sitzung habe Ortsbeiratsmitglied Lang die Aufstellung eines Begrüßungsschildes im Ortseingangsbereich angeregt.

Seitens der Verwaltung habe er die Mitteilung erhalten, dass ein solches Projekt nicht über die Mittel des Vorortbudgets finanzierbar wäre. Für diese Maßnahme müsste somit ein Antrag zur Aufnahme in den Doppelhaushalt der Jahre 2017/2018 gestellt werden.

 

Sodann regt Ortsbeiratsmitglied H. Durez an, die im Bürgerhaus vorhandenen Stühle zu reinigen, was über Budgetmittel erfolgen sollte.

 

Der Vorsitzende sagt zu, er werde sich wegen der Beschaffung geeigneter Reinigungs­mittel samt Durchführung der Arbeiten mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Dollwett, in Verbindung setzen.

 

Im Anschluss daran erinnert Ortsvorsteher Hüther an die Abrechnung der Kosten für die Internetpräsentation des Stadtteils Oberauerbach, wobei er Ortsbeiratsmitglied Wagner bittet, ihm die entsprechenden Belege zu übergeben.

Außerdem wäre der Erwerb einiger Blumenkästen erforderlich (Ersatzbeschaffung).

 

Ortsbeiratsmitglied Wagner erklärt, in der Advents-/Weihnachtszeit sollte der im Bereich Ortsmitte befindliche Baum mit einer zusätzlichen Lichterkette ausgestattet werden. Wegen der Größe des Baumes wäre die vorhandene Lichterkette nicht mehr ausreichend.

 

Der Vorsitzende bemerkt, er verfüge bereits über eine zweite Lichterkette, welche zur Ergänzung der Weihnachtsbeleuchtung aufgehängt werden könnte.

Allerdings wäre die Stromzufuhr einer Lichterkette teilweise defekt, so dass eine Ersatz­beschaffung sinnvoll wäre.

 

Sodann regt Ortsbeiratsmitglied Schmidt die Aufstellung einer robusten Sitzgarnitur (ein Tisch samt Sitzgelegenheit) an, wobei ein geeigneter Standort anlässlich der angedachten Gemarkungsbegehung vereinbart werden könnte.

 

Der Vorsitzende bemerkt, grundsätzlich sei zu klären, ob diese Maßnahme über die Mittel des Vorortbudgets finanzierbar wäre.

Außerdem gibt er zu bedenken, der Standort könnte nicht eigenständig seitens des Orts­beirates festgelegt werden. Diesbezüglich wäre eine Genehmigung seitens der Verwaltung erforderlich, da der Standort hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit geprüft werden müsse und hierfür lediglich öffentliches Gelände in Betracht komme.


 

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