Sitzung: 22.08.2016 Ortsbeirat Oberauerbach
Ortsvorsteher Hüther berichtet, in einer früheren Sitzung habe
Ortsbeiratsmitglied Lang die Aufstellung eines Begrüßungsschildes im
Ortseingangsbereich angeregt.
Seitens der Verwaltung habe er die Mitteilung erhalten, dass ein solches
Projekt nicht über die Mittel des Vorortbudgets finanzierbar wäre. Für diese
Maßnahme müsste somit ein Antrag zur Aufnahme in den Doppelhaushalt der Jahre
2017/2018 gestellt werden.
Sodann regt Ortsbeiratsmitglied H. Durez an, die im Bürgerhaus
vorhandenen Stühle zu reinigen, was über Budgetmittel erfolgen sollte.
Der Vorsitzende sagt zu, er werde sich wegen der Beschaffung geeigneter
Reinigungsmittel samt Durchführung der Arbeiten mit der zuständigen
Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Dollwett, in Verbindung setzen.
Im Anschluss daran erinnert Ortsvorsteher Hüther an die Abrechnung der
Kosten für die Internetpräsentation des Stadtteils Oberauerbach, wobei er
Ortsbeiratsmitglied Wagner bittet, ihm die entsprechenden Belege zu übergeben.
Außerdem wäre der Erwerb einiger Blumenkästen erforderlich
(Ersatzbeschaffung).
Ortsbeiratsmitglied Wagner erklärt, in der Advents-/Weihnachtszeit sollte
der im Bereich Ortsmitte befindliche Baum mit einer zusätzlichen Lichterkette
ausgestattet werden. Wegen der Größe des Baumes wäre die vorhandene
Lichterkette nicht mehr ausreichend.
Der Vorsitzende bemerkt, er verfüge bereits über eine zweite
Lichterkette, welche zur Ergänzung der Weihnachtsbeleuchtung aufgehängt werden
könnte.
Allerdings wäre die Stromzufuhr einer Lichterkette teilweise defekt, so
dass eine Ersatzbeschaffung sinnvoll wäre.
Sodann regt Ortsbeiratsmitglied Schmidt die Aufstellung einer robusten
Sitzgarnitur (ein Tisch samt Sitzgelegenheit) an, wobei ein geeigneter Standort
anlässlich der angedachten Gemarkungsbegehung vereinbart werden könnte.
Der Vorsitzende bemerkt, grundsätzlich sei zu klären, ob diese Maßnahme
über die Mittel des Vorortbudgets finanzierbar wäre.
Außerdem gibt er zu bedenken, der Standort könnte nicht eigenständig seitens des Ortsbeirates festgelegt werden. Diesbezüglich wäre eine Genehmigung seitens der Verwaltung erforderlich, da der Standort hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit geprüft werden müsse und hierfür lediglich öffentliches Gelände in Betracht komme.
Verteiler:
Amt 10 – 1 x
Amt 20 – 1 x
Amt 84 – 1 x