Ortsvorsteher Hüther informiert, die Haushaltsbesprechung (Haushaltsjahre 2017/2018) der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern werde am 6.9.2016 stattfinden.

Sodann nennt er einige Projekte, welche in oben genanntem Doppelhaushalt berücksichtigt werden sollten:  

 

Radweg nach Niederhausen

 

Der Vorsitzende erklärt, im Zusammenhang mit der Flugplatzproblematik wäre seitens der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine verstärkte Förderung der Region Südwestpfalz in Aussicht gestellt worden. Zwecks Verbesserung der Infrastruktur seien in diesem Zu­sammenhang unter anderem Investitionen in die touristische Erschließung angedacht worden. Seines Erachtens würde es sich bei dem Lückenschluss des Radweges um eine solche Maßnahme handeln.

Seit Jahren sei der Anschluss des Radwegenetzes in Richtung Winterbach bzw. Battweiler/ Reifenberg Intention des Ortsbeirates Oberauerbach.

Er weist in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer bei Nutzung der Landesstraße hin.

Nach der Sitzung regionaler Vertreter mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) im März 2016 in Winterbach sollte die vereinbarte Vorgehensweise zügig umgesetzt und ein Haus­haltsansatz eingestellt werden, um – nach Erstellung der überregionalen Planung – diese im Teilbereich Zweibrücken zügig umsetzen zu können.

In oben genanntem Zusammenhang sei angedacht, dass bereits in den Herbstmonaten 2016 Gespräche in Mainz erfolgen werden.

Die Radwegführung sei entlang der Landesstraße vorgesehen.

 

Baugebiet OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“

 

Dieses Projekt sollte nicht in Vergessenheit geraten, obwohl seitens der Gesellschaft für Wohnen und Bauen eine Erschließung dieses Gebietes abgelehnt worden wäre.

Trotzdem sollte weiterhin nach Möglichkeiten gesucht werden, eine Erschließung zu er­reichen, wobei er sich darüber im Klaren sei, dass es problematisch wäre, einen diesbe­züglichen Träger zu finden.

Vorteilhaft sei die attraktive Lage des Gebietes im Innenbereich.

 

Baugebiet OA 09 „Südöstlich der Battweilerstraße“

 

Bei diesem Gelände würde es sich um Ersatzflächen für das zuvor genannte Baugebiet handeln.

Im vorderen Bereich könnten ca. 8 – 10 Bauplätze geschaffen werden.

Es sei unverzichtbar, Baumöglichkeiten für junge Familien in Oberauerbach zu schaffen, was auch aus demografischen Gründen (Überalterung der Gesellschaft) und daraus ent­stehenden Folgen geboten sei.

Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren – wie bereits seitens des Ortsbeirates bean­tragt – weiter betrieben werden.

 

Anlegung einer Wanderwegverbindung in Richtung Niederauerbach entlang des südlichen Ufers des Auerbachs

 

Auch hierbei handele es sich um eine ältere Anregung des Ortsbeirates Oberauerbach.

Im Zuge der geplanten Renaturierungsmaßnahmen sollte die Anlegung eines Fußweges berücksichtigt und ggf. hierfür Haushaltsmittel vorgesehen werden.

 

Wiederherstellung des Dollen-Henrich-Weges

 

In diesem Zusammenhang habe er sich mit Schreiben vom 8.5.2015 an das Kultur- und Verkehrsamt gewandt, wobei er auf die hierfür erforderlichen Schritte hingewiesen habe.

Mit Schreiben vom 25.5.2016 habe ihm die Verwaltung mitgeteilt, dass eine Begehung stattgefunden habe, an welcher Vertreter des Forstamtes teilgenommen hätten.

Außerdem sei er hierin über die erforderlichen Maßnahmen informiert worden, um die Begehbarkeit des Weges zu gewährleisten, welche er sodann verliest.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtvorstandes könne sodann die Markierungserlaub­nis – seitens des Kultur- und Verkehrsamtes – bei der Struktur- und Genehmigungsdirek­tion Süd (SGD Süd) beantragt werden.

Für die Durchführung der notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung des Weges sollte ggf. ein Haushaltsansatz vorgesehen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke weist auf die dringende Notwendigkeit der Wiederher­stellung hin, welche über Haushaltsmittel finanziert werden sollte.

 

Mäharbeiten an Bachläufen

 

Bislang seien solche Arbeiten einmal jährlich (Ende August/Anfang September) durchge­führt worden.

Im Jahr 2015 wären jedoch keinerlei Mäharbeiten an den Böschungen des Wiesbaches sowie des Auerbaches erfolgt.

Laut Auskunft des UBZ sei der Grund hierfür gewesen, dass das diesbezügliche Budget erschöpft sei und eine Erhöhung seitens der Stadtverwaltung (Kämmerei) abgelehnt worden wäre.

Der Vorsitzende erklärt, um zu verhindern, dass Mäharbeiten auch künftighin nicht durch­geführt werden könnten, sei es erforderlich, den hierfür vorgesehenen Haushaltsansatz zu erhöhen.

Bei erheblichem Bewuchs bestehe die Gefahr, dass Treibgut angestaut werde, wodurch
– bei Starkregenereignissen – der Wasserabfluss unter Umständen nicht mehr gewährleistet wäre (Überschwemmungsgefährdung).

 

Pflege von Grünflächen, Kehr- und Winterdienst auf öffentlichen Flächen in den Vororten

 

Die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollten ebenfalls erhöht werden, da zurzeit solche Aufgaben erst verspätet oder überhaupt nicht durchgeführt würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan macht darauf aufmerksam, auch im Bereich von Feldwirt­schaftswegen würden keine Mäharbeiten mehr durchgeführt.


 

Sodann erkundigt sich Ortsvorsteher Hüther nach weiteren Anregungen zur Aufnahme in die Haushaltsplanung 2017/2018.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke bemerkt, im Zusammenhang mit der Schaffung von Baugebieten bestehe eventuell eine weitere Alternative darin, ein solches Gebiet in der Verlängerung Seilbachstraße zu realisieren.

Die Verwaltung sollte diese Möglichkeit prüfen.

 

Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf die hier möglicherweise bestehende Problematik „Außenbereich“ hin.

 

Ortsbeiratsmitglied Lang regt die Aufstellung eines Begrüßungsschildes im Ortsein­gangsbereich (aus Fahrtrichtung Niederauerbach kommend) an.

Als weitere Maßnahme nennt er die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes.

So müsse beispielsweise die hier vorhandene Sitzbank gesäubert werden, da sie stark mit Moos bewachsen wäre. Darüber hinaus sei ihm aufgefallen, dass sich die Farbe (Anstrich) an den Spielgeräten löse.

Gegebenenfalls sollte im Spielplatzbereich mindestens noch ein weiteres Spielgerät aufge­stellt werden.

Im Sandspielbereich habe er Verunreinigungen infolge Hundekot festgestellt, weshalb der Sand ausgetauscht werden sollte.

 

Der Vorsitzende weist in oben genanntem Zusammenhang auf die in regelmäßigen Ab­ständen seitens Mitarbeitern des UBZ durchzuführenden sicherheitstechnischen Kontrollen der Spielgeräte hin, weshalb davon auszugehen wäre, dass für die Kinder keinerlei Gefähr­dung bestehe.

 

Im Anschluss daran erklärt Ortsbeiratsmitglied Lang, die Ortsausgangs (in Fahrtrich­tung Niederauerbach) befindliche Bushaltestelle auf der rechten Seite der Zwei­brücker Straße (in Höhe der Straße „Am Alten Denkmal“) sollte mit einer Über­dachung versehen werden.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, laut Aussage von Herrn Conrad (Stadtbauamt) würden hier­für Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 € bis 10.000,00 € anfallen.

 

Seitens der Ortsbeiratsmitglieder werden keine weiteren Anregungen zur Aufnahme in die Haushaltsplanung 2017/2018 genannt.

 

Somit werden seitens des Ortsbeirates Oberauerbach folgende Projekte zum Doppelhaus­halt der Stadt Zweibrücken (Haushaltsjahre 2017/2018) angeregt:

 

-           Radweg nach Niederhausen

 

-           Baugebiet OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“

 

-           Baugebiet OA 09 „Südöstlich der Battweilerstraße“

 

-           Anlegung einer Wanderwegverbindung in Richtung Niederauerbach entlang des südlichen Ufers des Auerbachs

 

-           Wiederherstellung des Dollen-Henrichs-Weges

 

-           Mäharbeiten an Bachläufen

 

-           Pflege von Grünflächen, Kehr- und Winterdienst auf öffentlichen Flächen

 

-           Ausweisung eines Baugebietes in der Verlängerung Seilbachstraße;
Prüfung der Realisierungsmöglichkeit

 

-           Aufstellung eines Begrüßungsschildes im Ortseingangsbereich (aus Fahrt­richtung Niederauerbach kommend)

 

-           Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes

 

-           Überdachung der Bushaltestelle im Ortsausgangsbereich (in Fahrtrichtung Niederauerbach - rechte Seite der Zweibrücker Straße in Höhe „Am Alten Denkmal“)


 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60.1 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x