Sitzung: 22.08.2016 Ortsbeirat Oberauerbach
Anstrich Holzbrücke am Bürgerhaus
Ortsvorsteher
Hüther bemerkt, wie bereits in der letzten Sitzung am 25.04.2016 erwähnt, habe
er die erforderlichen Pinsel samt Farbe bereits über die Mittel des
Vorortbudgets erworben. Die erforderlichen Arbeiten sollten in einem
Arbeitseinsatz mehrerer Ortsbeiratsmitglieder – bei hierfür geeigneter
Witterung – durchgeführt werden.
In einer sich
hieran anschließenden kürzeren Aussprache verständigt man sich darauf,
die zunächst erforderlichen Säuberungsarbeiten sämtlicher Holzteile der
Brücke am 25.08.2016 mittels Hochdruckreiniger durchzuführen, worauf am
26.08.2016 (ab 15.00 Uhr) die Malerarbeiten folgen werden.
Gemarkungsbegehung
Ortsvorsteher
Hüther weist auf den im Sitzungsraum ausgehängten Gesamtplan hin, worin die
Gemarkung Oberauerbach weiß gekennzeichnet wäre.
Darüber
hinaus habe er jeder Ortsbeiratsfraktion ein Exemplar des oben genannten Planes
überlassen.
Sodann
begründet Ortsbeiratsmitglied Schmidt nochmals die von ihm im Rahmen der
Sitzung des Ortsbeirates am 25.04.2016 angeregte Aktion, welche auf 2 Tage
terminiert werden sollte.
Zwecks
Vorbereitung der beiden Gemarkungsbegehungen (einschließlich konkreter
Terminierungen) sollte ein aus ca. 3 – 4 Personen bestehendes Gremium gebildet
werden.
Ortsbeiratsmitglied
Stephan spricht sich dafür aus, die Begehungen im Frühjahr 2017 durchzuführen,
da die Wege während der Sommer-/Herbstmonate – infolge Bewuchs – schlecht
passierbar wären.
Ortsvorsteher
Hüther ist der Auffassung, jede Begehung sollte auf eine Strecke von max. ca. 5
bis 6 km begrenzt werden.
In einer sich
hieran anschließenden kürzeren Aussprache erklärt Ortsbeiratsmitglied Schmidt
es sollten Überlegungen dahingehend erfolgen, ob die erste Gemarkungsbegehung
evtl. bereits Ende Oktober 2016 durchgeführt werden könnte.
Die 2.
Begehung sollte sodann im Frühjahr 2017 stattfinden.
Punkt 6: Anfragen von Mitgliedern des Ortsbeirates
Ortsbeiratsmitglied
Lang spricht den seitens der Verwaltung beabsichtigten Neubau der Brücke über
den Bundenbach (in Höhe der evangelischen Kirche) an, wobei er sich nach dem
Sachstand erkundigt.
Ortsvorsteher
Hüther verliest sodann eine diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung
(Stadtbauamt – Abt. Tiefbau).
Am 28.05.2013
sei der Zuwendungsantrag nach LVFGKom/LFAG zum Ersatzneubau des obengenannten
Brückbauwerks beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) eingereicht worden. Aufgrund
einer Vorprüfung durch den LBM hätte der Antrag ergänzt und erweitert werden
müssen. Die neuen Unterlagen seien am 11.06.2014 an den LBM gesandt worden.
Eine
Bewilligung sei bisher noch nicht ausgesprochen worden. Erst nach Vorliegen
dieser Bewilligung dürfe mit dem Ersatzneubau begonnen werden, da ansonsten
keine Fördermittel an die Stadt Zweibrücken fließen würden.
Wann die
Bewilligung durch den LBM ausgesprochen werde, könne momentan nicht gesagt
werden.
Weiterhin
hätte eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz in
Verbindung mit § 76 Landeswassergesetz bei der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft
und Bodenschutz in Kaiserslautern (SGD Süd) beantragt werden müssen.
Die
wasserrechtliche Genehmigung sei am 28.01.2015 durch die SGD Süd erteilt
worden.
Im Anschluss
daran informiert der Vorsitzende, am 29.06.2016 sei in der Fachhochschule die
Abschlusspräsentation der wissenschaftlichen Studie zur Thematik
„Entwicklungsmöglichkeiten für Oberauerbach“ erfolgt.
Diesbezüglich
wären zwar einige interessante Punkte behandelt worden – jedoch wäre oben
genannte Thematik sehr allgemein gehalten gewesen, weshalb kaum konkrete
Schlussfolgerungen daraus abgeleitet werden könnten.
Ortsvorsteher
Hüther bemerkt, die Bauarbeiten am Regenüberlaufbecken (Ortsende Oberauerbach
in Fahrtrichtung Niederauerbach) würden offensichtlich in Kürze beendet.
Gemäß
ursprünglicher Zeitplanung hätten die Arbeiten bereits vor ca. 4 Wochen abgeschlossen
sein sollen.
Ortsbeiratsmitglied
Wagner macht auf den teilweise sehr schlechten Zustand der Verbindungsstraße
nach Contwig (Verlängerung Contwiger Straße) aufmerksam.
Der
schadhafte Bereich befinde sich außerhalb der bebauten Ortslage von
Oberauerbach.
Verteiler:
Wifö – 1 x
Amt 60/66 – 1 x
Amt 84 – 1 x