Ortsbeiratsmitglied Lang spricht den seitens der Verwaltung beabsichtigten Neubau der Brücke über den Bundenbach (in Höhe der evangelischen Kirche) an, wobei er sich nach dem Sachstand erkundigt.

 

Ortsvorsteher Hüther verliest sodann eine diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung (Stadtbauamt – Abt. Tiefbau).

Am 28.05.2013 sei der Zuwendungsantrag nach LVFGKom/LFAG zum Ersatzneubau des obengenannten Brückbauwerks beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) eingereicht worden. Aufgrund einer Vorprüfung durch den LBM hätte der Antrag ergänzt und erweitert werden müssen. Die neuen Unterlagen seien am 11.06.2014 an den LBM gesandt worden.

Eine Bewilligung sei bisher noch nicht ausgesprochen worden. Erst nach Vorliegen dieser Bewilligung dürfe mit dem Ersatzneubau begonnen werden, da ansonsten keine Förder­mittel an die Stadt Zweibrücken fließen würden.

Wann die Bewilligung durch den LBM ausgesprochen werde, könne momentan nicht gesagt werden.

Weiterhin hätte eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 76 Landeswassergesetz bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Kaiserslautern (SGD Süd) beantragt werden müssen.

Die wasserrechtliche Genehmigung sei am 28.01.2015 durch die SGD Süd erteilt worden.

 

Im Anschluss daran informiert der Vorsitzende, am 29.06.2016 sei in der Fachhochschule die Abschlusspräsentation der wissenschaftlichen Studie zur Thematik „Entwicklungsmög­lichkeiten für Oberauerbach“ erfolgt.

Diesbezüglich wären zwar einige interessante Punkte behandelt worden – jedoch wäre oben genannte Thematik sehr allgemein gehalten gewesen, weshalb kaum konkrete Schluss­folgerungen daraus abgeleitet werden könnten.

 

Ortsvorsteher Hüther bemerkt, die Bauarbeiten am Regenüberlaufbecken (Ortsende Oberauerbach in Fahrtrichtung Niederauerbach) würden offensichtlich in Kürze beendet.

Gemäß ursprünglicher Zeitplanung hätten die Arbeiten bereits vor ca. 4 Wochen abge­schlossen sein sollen.

 

Ortsbeiratsmitglied Wagner macht auf den teilweise sehr schlechten Zustand der Verbin­dungsstraße nach Contwig (Verlängerung Contwiger Straße) aufmerksam.

Der schadhafte Bereich befinde sich außerhalb der bebauten Ortslage von Oberauerbach.

 


 

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