Sitzung: 13.09.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
IV. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:
1. Die
Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § Abs.2 BauGB werden,
wie unter II aufgeführt, behandelt.
2. Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden, wie in
dieser Vorlage unter III aufgeführt, behandelt.
3.
Der
Stadtrat billigt den Bebauungsplan BH
33-1 „Ehemalige Landwirtschaftsschule Jacobystraße, 1. Teiländerung“,
bestehend aus Geltungsbereichsfestsetzung, textlichen Festsetzungen und der
Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie gem. §
10 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0531/2016.
Er erläutert, dass es sich bei der vorliegenden Teiländerung des Bebauungsplanes um die bauordnungsrechtliche Festsetzung der Zulässigkeit von flachgeneigten Pultdächern mit einer Dachneigung von 10° handele. Er verweist auf die einzelnen Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss e i n s t i m m i g folgende
Verteiler:
1 x Amt 60/61