Beschluss: einstimmig beschlossen

IV. Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

1.      Die Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § Abs.2 BauGB werden, wie unter II aufgeführt, behandelt.

2.      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter III aufgeführt, behandelt.

3.      Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan BH 33-1 „Ehemalige Landwirtschaftsschule Jacobystraße, 1. Teiländerung“, bestehend aus Geltungsbereichsfestsetzung, textlichen Festsetzungen und der Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie gem. § 10 BauGB als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0531/2016.

 

Er erläutert, dass es sich bei der vorliegenden Teiländerung des Bebauungsplanes um die bauordnungsrechtliche Festsetzung der Zulässigkeit von flachgeneigten Pultdächern mit einer Dachneigung von 10° handele. Er verweist auf die einzelnen Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgende


 

 

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61