Sitzung: 13.09.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
IV. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:
1. Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter
III ausgeführt, behandelt.
2.
Der
Stadtrat billigt den Bebauungsplan IX17/5 „Gewerbegebiet Süd“ 5. Teiländerung,
bestehend aus Geltungsbereichsfestsetzung, textlichen Festsetzungen und der
Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie gem. §
10 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0534/2016.
Er schlägt vor, die beiden Tagesordnungspunkte TOP I/4 und TOP I/5 zusammenfassend zu behandeln, da es um den gleichen Sachverhalt gehe.
Der Bau- und Umweltausschuss ist mit der Vorgehensweise einverstanden.
Der Vorsitzende erläutert, dass es um die Gestaltung der Werbeanlagen für die Gewerbetreibenden handele. Er verweist auf die Stellungnahmen der Beteiligten der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss e i n s t i m m i g folgenden
Verteiler:
1 x Amt 60/61