Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 162 „Wohnen am Fasaneriewald“  im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider ist der Meinung, die Vorlage sei fehlerhaft, da im eingezeichneten Bereich nicht vier 4-geschossige Punkthäuser vorgesehen waren, sondern nur drei. Somit seien derzeit dort 36 Wohneinheiten möglich.

Er hält darüber hinaus ein beschleunigtes Verfahren für die schlechtere Variante, die Bürger sollten umfassend beteiligt werden.

Er beantragt, dass der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren, sondern mit entsprechender Bürgerbeteiligung beschlossen wird.

 

Der Vorsitzende erinnert daran, dass vereinbart war, zur Darstellung der verschiedenen Höhen zwei Feuerwehrleitern aufzustellen. Dann können sich sowohl Ratsmitglieder als auch Bürger vor Ort eine Meinung bilden, bevor abschließend über den Bebauungsplan entschieden wird.

Er halte das für ein transparentes Verfahren und ist der Meinung, es solle so wie geplant umgesetzt werden.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann würde ebenfalls ein klassisches Aufstellungsverfahren mit mehr Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger bevorzugen.

 

Die Ratsmitglieder Dettweiler und Kaiser befürworten den Vorschlag der Verwaltung. Die Bürger würden auch in diesem Verfahrensweg beteiligt und die Entscheidung über die Höhe der Wohnhäuser könne auch zu späterem Zeitpunkt noch getroffen werden. Mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss sei noch nichts endgültig.

 

Ratsmitglied Wilhelm weist darauf hin, dass trotz solcher Diskussionen die richtigen Signale an den anwesenden Investor gesendet werden sollten, der für das Vorhaben viel Geld investiere und dessen Lösung auch Vorteile für die Stadt mit sich bringe.

 

Ratsmitglied Neubert plädiert dafür, sowohl die Interessen des Investors als auch die Interessen der Bürger nach Möglichkeit zu berücksichtigen und eine Annäherung zu schaffen, um eine gute Lösung für alle zu finden.

 

Der Vorsitzende gibt an, die maximale Höhe von 16 m im vorherigen Bebauungsplan solle nun auf 18,50 m heraufgesetzt werden. Um diesen Unterschied zu veranschaulichen, werden die Feuerwehrleitern aufgestellt. Zunächst sei jetzt der Aufstellungsbeschluss zu fassen, alles Weitere könne danach noch besprochen und gemeinsam beschlossen werden.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider bemängelt, dass der ursprünglich für das Gebiet gültige Bebauungsplan „ZW 102“ nicht online einsehbar sei, und plädiert weiterhin für Transparenz und frühzeitige Bürgerbeteiligung.

 

Ratsmitglied Schönborn schlägt vor, gemeinsam mit dem Investor eine Ortsbegehung vorzunehmen und über das Vorhaben zu sprechen.

 

Ratsmitglied Rimbrecht merkt an, ein neuer Bebauungsplan sei notwendig, da im alten keine Einfamilienhäuser vorgesehen seien. Über Einzelheiten könne später noch gesprochen werden.

 

Ratsmitglied Dr. Gensch fasst zusammen, der Großteil des Stadtrates stehe dem Projekt wohlwollend gegenüber.

 

Ratsmitglied Weber stellt Antrag auf Ende der Beratung und Abstimmung.

 

Zunächst lässt der Vorsitzende über den weitergehenden Antrag von Ratsmitglied Dirk Schneider abstimmen, die Aufstellung des Bebauungsplanes im klassischen und nicht im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Der Stadtrat fasst hierzu folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag, die Aufstellung des Bebauungsplanes im klassischen und nicht im beschleunigten Verfahren durchzuführen, wird abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

34

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 38 Ratsmitglieder teil.

 

Danach fasst der Stadtrat ohne weitere Aussprache mehrheitlich folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

4

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 38 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60