Sitzung: 21.09.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlüsse:
1.1 Feststellung
des Jahresabschlusses 2015 der
Stadtwerke Zweibrücken GmbH:
Die Bilanzsumme beträgt:
46.093.238,17 €.
Der Jahresüberschuss beträgt aufgrund des
im Geschäftsjahr 2003 abgeschlossenen Gewinn-
abführungsvertrages (geändert am 18.12.2008): 0,00 €.
Anmerkung zur Verwendung des Jahresergebnisses:
Ergebnis vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung und
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung: 4.815.194,22 €.
Gemäß Gewinnabführungsvertrag der Stadt Zweibrücken GmbH
mit der Stadt (Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH)
in der Fassung vom 18.12.2008 erfolgt die Verwendung
des Jahresergebnisses 2015 wie folgt:
abzüglich:
Gewinnabführung an die Stadtwerke Zweibrücken
Service GmbH: 3.228.504,71 €
Ausgleichszahlung an die Thüga AG, München,
gemäß § 3 Gewinnabführungsvertrag: 1.337.650,47 €
von der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu tragenden
Ertragssteuern auf die Ausgleichszahlung 249.039,04 €
___________
Somit Jahresüberschuss: 0,00 €
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung
des Jahresabschluss 2015 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
1.2 Entlastung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.
1.3 Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Geschäftsjahres 2016
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2016 zuzustimmen.
2.1 Feststellung
des Jahresabschlusses 2015 der
Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH:
Die Bilanzsumme beträgt: 41.320.534,61 €.
Der Jahresüberschuss beträgt: 2.446.765,41 €.
2.2 Verwendung des Jahresüberschusses 2015 der Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH:
Aus dem Jahresüberschuss von 2.446.765,41 € wird ein Betrag von 2.446.000,00 € am
30.09.2016 ausgeschüttet. Der Restbetrag von 765,41 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschluss 2015 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
2.3 Entlastung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.
2.4 Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres 2016
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Empfehlung des Aufsichtsrates, die Firma
BRV AG, Niederlassung Frankfurt/Main, mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2016
zuzustimmen.
Oberbürgermeister Pirmann übergibt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an Bürgermeister Franzen und verlässt das Podium, da er Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zweibrücken GmbH und der Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH ist.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Nach kurzer Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 38 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 20
Stadtwerke